Ziel gemeinsame Obsorge - Problem Mutter handelt unrecht

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
Antworten
HugoVonMontfort
Beiträge: 2
Registriert: 30.10.2011, 13:42

Ziel gemeinsame Obsorge - Problem Mutter handelt unrecht

Beitrag von HugoVonMontfort » 30.10.2011, 13:54

Guten Tag!

Ich hätte gern gewußt, warum in Wien, Österreich, akzeptiert wird, wenn eine Richterin in Anwesenheit des Vaters zur Mutter wörtlich sagt: "Ich würde ihnen empfehlen, dass sie einen getrennten Wohnsitz nehmen, und das müssen Sie bei Ihrem Mann beantragen. Sonst können Sie ihre Kinder nie bekommen."

In Folge geschah es dann so, dass ich es als das kleinere Übel betrachtete, wenn meine Frau getrennt wohnt und dann von der Richterin gefragt wurde, ob sie sich jetzt scheiden lasse, denn dann ginge es schneller, dass das Jugendamt bereit ist, ihre Kinder wieder zurückzugeben.

Das war für mich das kleinere Überl, als die Kinder beim Jugendamt fremduntergebracht zu wissen.

Darf denn eine Richterin das, wenn der Vater einzig und allein sagt: Er möchte, dass die beiden Kinder wieder bei den beiden Eltern leben können, oder wenn sich die beiden Eltern keine große Wohnung leisten können, dann eben bei einem der Eltern.??? Mit welcher gesetzlichen Begründung können Richter in ÖSterreich so handeln?



Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 02.11.2011, 22:52

Es gibt z.B. ein Kindschaftänderungsgesetz...

...und das Außerstreitgesetz, wo eben von Amts wegen ermittelt wird, d.h. die Richterin hat einiges verantwortlich zu entscheiden was am besten für das Kind ist, und um das Kindeswohl geht es zu allererst, vor allem wenn sich die Eltern nicht einigen können. Auch bei einer Scheidung kann die Obsorge beider Eltern aber vom Gericht genehmigt werden - wenn es dem Kind gut tut.

Wenn die Vereinbarungen nicht hinhauen, kann jedes Elternteil eine Aufhebung der Obsorgeregelung beantragen (kostet 142 Euro Gerichtsgebühren).

Das Besuchsrecht und einen Informationsanspruch in allen wichtigen Angelegenheiten die das Kind betreffen hat das nicht betraute Elternteil aber sowieso.

HAnk 8) 8) 8)

HugoVonMontfort
Beiträge: 2
Registriert: 30.10.2011, 13:42

Beitrag von HugoVonMontfort » 03.11.2011, 21:23

Hallo "Hank"

Vorerst "Guten Dank" für Ihre prompte Antwort. Im weiteren möchte ich gern, um meinen Bedarf an Kommunikation nicht zu sehr auszudenhnen, auf den folgenden link verweisen, wo ich schon einige Reaktionen auf das gleiche posting von mir in Deutschland bekommen habe (unter einem anderen Titel). Offen ist für mich die Frage, ob sich ein Rechtsanwalt dieses komplizierten Themas wegen, das mir noch immer sehr am Herzen liegt,annehmen wird, zumal (1) ich keine Einkünfte habe, aus denen ich ihn bezahlen kann und die Reichterin mir auch keinen Anwalt beim Verfahrensantrag gewährt hat, und (2) es um ein Verfahren geht, das von 2007 bis 2009 oder Frühling 2010 gelaufen ist und seither nicht mehr bweiterbetrieben wurde. Einzig die Zuständigkeit hat sich geändert. Also ein Anwalt, der glaubt, er könne mir und sich Erfolg verschaffen, kann bei dem neuen zuständigen Wohnsitzgericht der Kinder frisch anfangen. Den Akt habe ich vor einigen Monaten dorthin beordern lassen. Hier einmal der link zum Einlesen: http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 923&page=2

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.11.2011, 03:26

Die Fakten erhebt das Gericht und das Jugendamt, entscheiden tut die Richterin oder Richter mit Beschluss, dann haben Sie die Rechtsmittel Rekurs und Revisionsrekurs, und dann sehen Sie ja wie andere Richter entscheiden. Und am Jugendamt werden die Kinder ja gefragt wie es ihnen geht und bei wem sie lieber bleiben.

Auch der beste Anwalt kann die konkreten Fakten nicht ins Gegenteil verkehren - es geht ums Kindeswohl auf der Basis der konkreten Lebenslage der Eltern und die ändert sich nicht über Nacht.

Der Richter hat eine Anleitungs- und Belehrungspflicht, was in normalen Fällen einen Anwalt nicht notwendig macht bzw. es besteht sowieso keine Anwaltspflicht im Außerstreitverfahren.

Es liegt in Ihrem Fall an sich keine Rechtsfrage vor, sondern eine sozial-menschliche, die zu einem Fall für das Jugendamt und das Pflegschaftsgericht wurde, weil Sie als Eltern mit der Situation überfordert sind und das Kindeswohl in der Familie allein eben nicht gesichert ist.

Die Familien haben es grundsätzlich sehr schwer in unserer Gesellschaft, das ist eine banale Tatsache, viele Eltern, Ehen, Familien scheitern, weil wenige die Kraft haben, am Tag im Beruf der beinhart-erfolgsorientierte und abends der liebevoll-sensible Vater zu sein.

Familie ist eine lebenslange Angelegenheit und so gesehen ist es nie zu spät für eine gelungene Familie, wenn jeder an sich arbeitet und menschlich, nicht nur beruflich weiterkommt. Der Staat versucht da nur behilflich zu sein, außerdem besteht Mitwirkungspflicht bei Gericht, man sich also immer wieder aufs Neue beweisen.

HAnk

8) 8) 8) 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 35 Gäste