Kirchensteuer

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Kirchensteuer

Beitrag von JUSLINE » 26.11.2004, 13:31

Ich habe bisher noch nie Kirchensteuer bezahlt, und sehe auch nicht ein, warum ich es in Zukunft tun soll! Ich wurde in Slowenien getauft - da muss auch keine Kirchensteuer bezahlt werden. Ich wäre ja schon längst ausgetreten, aber mein Taufschein ging verloren. Ich habe schon die letzte Mahnung vor der Mahnklage bekommen. Was kann ich tun? Können die mir einfach eine Lohnexikution aufbrummen, oder wie geht das?




skubi
Beiträge: 40
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kirchensteuer

Beitrag von skubi » 28.11.2004, 14:17

sie können sich von der Pfarre bei der sie getauft wurden ein duplikat ihres taufscheines ausstellen lassen und damit aus der kirche austreten.


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kirchensteuer

Beitrag von JUSLINE » 29.11.2004, 11:54

> Ich habe bisher noch nie Kirchensteuer bezahlt, und sehe auch nicht ein, warum ich es in Zukunft tun soll! Ich wurde in Slowenien getauft - da muss auch keine Kirchensteuer bezahlt werden. Ich wäre ja schon längst ausgetreten, aber mein Taufschein ging verloren. Ich habe schon die letzte Mahnung vor der Mahnklage bekommen. Was kann ich tun? Können die mir einfach eine Lohnexikution aufbrummen, oder wie geht das?

>



Durch die Mahnklage erhält die Kirchenbeitragstelle einen Exekutionstitel. Dieser wird vom Gericht exekutiert, mit einer Gehaltspfändung oder eine Fahrnisexekution.

Meines Wissens kann man auch ohne Taufschein austreten. Zitat help.gv.at: Der Kirchenaustritt wird in der Regel von der zuständigen Behörde auf dem Originaltaufschein mit Stempel und Datum vermerkt und der Taufpfarre mitgeteilt. Sollten Sie keinen Taufschein mehr besitzen, können Sie dennoch austreten, Ihr Austritt wird dann von der Behörde protokolliert.



Dies hat allerdings keinerlei Auswirkung auf die derzeit offene Summe, diese müssen sie zahlen. Außer sie einigen sich mit der Kirchenbeitragsstelle auf Einstellung der Mahnklage.



Bernhard

Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kirchensteuer

Beitrag von JUSLINE » 04.12.2004, 12:29

Ich habe bereits einen eingeschriebenen Brief an die Kirchenbeitragsstelle geschrieben, in dem ich auch geschrieben habe, dass ich von der Kirche austrete. Reicht dass als Austritt oder muss ich trotzdem mit einer Exekution rechnen? Wie funktioniert dass eigentlich? Werde ich da vorher benachrichtigt, oder merke ich dass dann erst, wenn mich mein Arbeitgeber darauf anspricht?


DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kirchensteuer

Beitrag von DorisMihokovic » 04.12.2004, 14:23

Den Austritt koennen Sie nur beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft unter Vorlage des Taufscheines vornehmen - nicht bei der Kirchenbeitragsbehoerde.

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Kirchensteuer

Beitrag von JUSLINE » 30.11.2005, 16:59

ich kann dir nur zustimmen wieso sollten wir unsummen der kirche in den rachen werfen

ich zahle auch schon seit 3 jahren keinen beitrag mehr

und bin vorige woche einfach bei der bezirkhauptmannschaft aufgekreuzt und habe gesagt das ichaus der kirche austreten will ich habe dafür keinen taufschein benötigt.

ich kann auch dir nur tritt aus. es bringt absolut nix wenn man weiter in so einer verlotterten gemeinschaft mitglied bleibt.




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 57 Gäste