Unterhalt wird nicht überwiesen- Meine Schuld?

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Elypse.1
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Unterhalt wird nicht überwiesen- Meine Schuld?

Beitrag von Elypse.1 » 20.10.2011, 17:33

Hallo!

Ich mache einen kurzen Überblick, damit dann meine Frage ersichtlich ist:
Ich studiere derzeit und bekomme von meinem Vater Unterhalt. Nun habe ich erst mit dem Studium angefangen und ich habe für mein Stipendium eine Pensions/Lohnbestätigung benötigt. Ich pflege mit meinem Vater nur Kontakt via Email, da es aus perönlichen Gründen für mich nicht möglich ist, mit ihm zu sprechen oder zu telefonieren. Der PVA habe ich die Studienbestätigung übermittelt. Er hat auf einmal 70 euro weniger überwiesen, was nicht begründet war, da sich nichts geändert hat. Ich habe daraufhin auch noch die 70 euro gefordert.
Er benötigt eine Zahlungsbestätigung für das Finanzamt, dass er mir jedes Monat den Unterhalt überweist. Ich habe aber gesagt, dass ich nicht eine Zahlungsbestätigung ihm übermittle, wenn er 1. nicht bezahlt und 2. er mir die Lohnbestätigung der PVA nicht übermittelt.
Nun hat er die Zahlung eingestellt.
Meine Frage ist, wo kann ich mich melden, wie kann ich etwas verändern, oder noch besser: LIegt er damit richtig, dass er einfach nicht mehr bezahlt?
(Die Stipendienstelle nimmt in meinem Fall aus bestimmten Gründen die Unterhaltsbestätigung nicht an) Oder würde man mir raten einfach die Zahlungsbestätigung abzuschicken, und zu hoffen, dass er bezahlt?

Liebe Grüße und Danke für eure Antworten im Vorhinein! Eure Elypse ;-)



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 20.10.2011, 22:41

Man müsste sich den Fall genau anschauen, ob z.B. auch die Mutter einen gewissen Unterhalt zahlt oder sollte, ob der Studienerfolg eine Rolle bei Verweigerung deines Vaters spielt, ob du vielleicht selber jetzt mehr Geld verdienst, inwieweit die Unterhaltspflichten deinem Vater gegenwärtig zumutbar sind und, und, und...

Der Bund bevorschusst Unterhaltsansprüche eventuell auch für Studenten und versucht in der Folge die offenen Forderungen wieder einzutreiben. Zuständig für die Bewilligung eines Unterhaltsvorschusses ist das Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht.

Kannst ja einmal beim wöchentlichen Amstag bei örtlichen Bezirksgericht kostenlose Auskunft einholen oder auch am Jugendamt. An sich müsste auch die ÖH in solchen Fragen Auskunft aus erster Hand anbieten können.

Aber du könntest deinem Vater durch die Blume eine kleine Anzeige nach § 198 od. § 199 StGB wegen Verletzung familienrechtlicher Unterhaltspflichten androhen...

Besser ist aber natürlich zuerst, wenn du deinen Geldbedarf plausibel begründest und als Zeichen des guten Willens dem Vater die Zahlungsbestätigungen schickst, und falls es tatsächlich Probleme geben sollte, dir immer noch rechtliche Schritte vorbehalten bleiben.

Hank 8) 8) 8) 8)

selina
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Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 21.10.2011, 21:54

Hank hat geschrieben: Der Bund bevorschusst Unterhaltsansprüche eventuell auch für Studenten und versucht in der Folge die offenen Forderungen wieder einzutreiben. Zuständig für die Bewilligung eines Unterhaltsvorschusses ist das Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht.
Bei uns war der Fall ähnlich gelagert, und ich habe am BG die Auskunft erhalten, dass UH-Vorschuss nur bis zum 18. Geburtstag des Jugendlichen gewährt wird.
Einzige Möglichkeit war nach Ansicht des Rechtsspflegers die Klage, dazu muss allerdings ein UH-Vergleich/Beschluss, pflegschaftsgerichtlich genehmigt, vorliegen.
Ich habe dem Kind geraten davon Abstand zu nehmen, sondern dem KV empfohlen zur Einholung von kostenlosen Rechtsauskünften den Amtstag am BG wahr zu nehmen. Dann sind die Alimente wieder geflossen.

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