Spurwechsel im Kreuzungsbereich
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Spurwechsel im Kreuzungsbereich
Ampelgeregelte Kreuzung. Ich stehe auf einspuriger Straße und will nach rechts - die Straße dort ist zweispurig. Ich und der Gegenverkehr haben gleichzeitig grün. Habe ich, wenn ich gleich im Kreuzungsberich auf die (dort) linke Spur abbiegen will, immer noch Vorrang vor dem linksabbiegenden Gegenverkehr?
Der Extremfall dazu wäre noch: Ich biege nach rechts ab, will aber gleich auf die linke Spur (weil ich danach auch wieder nach links abbiegen will), der Entgegenkommende biegt nach lins ab, will aber gleich auf die rechte Spur (eh schon wissen warum) ...
Danke für eure Antworten
Der Extremfall dazu wäre noch: Ich biege nach rechts ab, will aber gleich auf die linke Spur (weil ich danach auch wieder nach links abbiegen will), der Entgegenkommende biegt nach lins ab, will aber gleich auf die rechte Spur (eh schon wissen warum) ...
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Mir fällt jetzt leider spontan keine Judikatur bezüglich "Änderung des Fahrstreifens im Bereich einer Kreuzung" ein, aber schon nach der grundsätzlichen Bestimmung des §11, Absatz 1 ist es, meiner Ansicht nach, nicht gestattet:
"Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist"
--> Wenn du also im Kreuzungsbereich den Fahrstreifen änderst und damit andere gefährdest oder behinderst, verstößt du gegen diesen Absatz.
Sobald ich spezifischere Bestimmungen dazu aufgetrieben habe, werde ich es dich wissen lassen!
"Der Lenker eines Fahrzeuges darf die Fahrtrichtung nur ändern oder den Fahrstreifen wechseln, nachdem er sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist"
--> Wenn du also im Kreuzungsbereich den Fahrstreifen änderst und damit andere gefährdest oder behinderst, verstößt du gegen diesen Absatz.
Sobald ich spezifischere Bestimmungen dazu aufgetrieben habe, werde ich es dich wissen lassen!
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Danke für die bisherigen Antworten
Scheint ja wirklich eine fast nicht beantwortbare Frage zu sein, denn ...
X) Habe auch im ris.bka dazu Judikatur gesucht und nichts gefunden
X) Mein Sohn sagt, jemand hätte in seiner Fahrschule diese Frage gestellt und sogar die Fahrleher wären da nicht alle einer Meinung gewesen
X) Habe in deutschen Foren nachgelsesen (ich gehe davon aus, dass die Rechtslage dort die selbe ist) und auch dort ist man sich uneins. Die Mehrheit meint aber, der entgegenkommende Linksabbieger hätte in so einem Fall jedenfalls Nachrang.
X) Habe auch im ris.bka dazu Judikatur gesucht und nichts gefunden
X) Mein Sohn sagt, jemand hätte in seiner Fahrschule diese Frage gestellt und sogar die Fahrleher wären da nicht alle einer Meinung gewesen
X) Habe in deutschen Foren nachgelsesen (ich gehe davon aus, dass die Rechtslage dort die selbe ist) und auch dort ist man sich uneins. Die Mehrheit meint aber, der entgegenkommende Linksabbieger hätte in so einem Fall jedenfalls Nachrang.
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Nach "http://forummobilitaet.wordpress.com/20 ... s-gewusst/" 9. Beispiel hat der Rechtsabbieger freie Spurwahl. Dies scheint nach der (österreichischen) StVO nicht gedeckt zu sein. Zumindest ich finde nichts Diesbezügliches.
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