guten tag!
Ich hoffe das ich hier an der richtigen adresse gelandet bin und hoffe und bitte auf antworten auf mein problem.
also heute erreichte mich ein anruf, an der leitung war eine frau die meinte das ich erst ab februar zum führerschein antreten dürfe. Grund: wegen meinem Mopeddelikt (zu schnell gegangen auf der walze) ende august. Jetzt meinte die dame vom Land (Österreich) das ich die Praktische Prüfung am 11.11 canceln müsse und erst ab feb. machen könne.
1. Ich hab keine strafe
2.wurde mir gesagt das es keine einflüsse habe auf meinen führerschein
3.mein moped is ca. 1monat schon abgemeldet.
So und jetzt meine frage: Ist ein führerscheinenthalt ohne GERICHTLICHEN ENTSCHLUSS überhaupt möglich, obwohl ich den Führerschein noch nicht einmal besitze?
danke für die aufmerksamkeit
Führerscheinenthalt
RE: Führerscheinenthalt
28mal gelesen ... 4 tage schon online der post...
so ne leichte frage und keine antwort !
zum glück bin ich nicht weiter auf euch angewiesen.
so ne leichte frage und keine antwort !
zum glück bin ich nicht weiter auf euch angewiesen.
RE: Führerscheinenthalt
Okay! Ich versuche es `mal wieder mit einem Ratschlag: Die BH braucht keinen gerichtlichen Beschluss (Gewaltentrennung)!
Beispiel:
BH - Beschwerde bei der Volksanwaltschaft!
BG - nächste Instanz
Ruf` mal bei der Volksanwaltschaft an!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Beispiel:
BH - Beschwerde bei der Volksanwaltschaft!
BG - nächste Instanz
Ruf` mal bei der Volksanwaltschaft an!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
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