ratlos

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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Claudia3
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Registriert: 23.09.2011, 07:47

ratlos

Beitrag von Claudia3 » 23.09.2011, 08:14

hallo erst mal!
Bin jetzt 9 jahre verheiratet mein gatte hat sich am 29.8.11 entschlossen auszuziehen deswegen haben wir uns zu einen einvernehmlichen scheidung entschlossen diese ist bereits eingereicht und der termin steht fest!nach dem ich bei einer beratung erfahren habe das ich auf unterhalt nicht verzichten soll da ich sonst propleme bekommen kann wenn ich beihilfen oder der gleichen brauche haben wir uns geeinigt das er mir 120 euro im monat bezahlt es wurde mir auch gesagt da er bereits ausgezogen ist und sich am 29.8.11 von der gemeinsamen wohnung abgemeldet würde er bei einer streit scheidung als verlierer hervorgehn!unterhalt steht mir trotzdem zu obwohl wir beide arbeiten gehen ich aber weniger verdiene als er!

gestern meinte er ich soll verzichten da mir sowiso nix zusteht und hat mir mit anwalt gedroht!!!

jetzt weiss ich nicht was ich tun soll kann ich(soll)ich die scheidung zurückziehen???



selina
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Registriert: 30.08.2011, 21:33

@claudia

Beitrag von selina » 24.09.2011, 20:51

Für eine seriöse Antwort fehlen noch einige Infos.
Anzahl der Kinder und Alter?
Dein Alter?
Warum bist du auf Beihilfen angewiesen?
Dein Einkommen - Einkommen Noch-Gatte?

Eine einvernehmliche Scheidung ist sicher die kostengünstigste, aber nicht immer die beste Scheidung.
Dein Gatte hat eine schwere Eheverfehlung begangen, indem er ohne deiner Einwilligung die eheliche Gemeinschaft verlassen hat. Nennt sich "böswilliges Verlassen".
Wenn die Ehe aus dem alleinigen Verschulden deines Gatten geschieden wird, hast du zumindest den Vorteil, dass du ihm gegenüber niemals unterhaltspflichtig wirst = gegen die guten Sitten.
Und dass du ihm gegenüber unterhaltspflichtig wirst könnte schneller passieren als du annimmst, wenn er z.B. unverschuldet in Not gerät.

Wenn er dir mit Anwalt DROHT bleib cool und nimm dir auch eine Rechtsvertretung, es sollte allerdings ein Anwalt sein mit Spezialgebiet Familienrecht.

Alles Gute für die nächsten stressigen Monate
es wird wieder besser - verlass dich drauf

Claudia3
Beiträge: 2
Registriert: 23.09.2011, 07:47

Beitrag von Claudia3 » 25.09.2011, 10:46

re hallo!

wir haben gsd keine gemeinsamen Kinder

Bin 45..

verdiene als Hilfskraft 759 bei 35 std
meine noch gatte ca.1300

es bleiben mir nach abzug aller rechnungen ca.100 euro im monat deswegen beihilfen ausserdem ist unsre chefin sehr krank da kann es passiern das sie in den nächsten 6 monaten zusperren muss(leider)da muss ich dann ams...

soll ich die Einvernehmlich zurückziehen oder warten was sich bei dem termin den wir schon haben tut???

Hank
Beiträge: 1453
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.09.2011, 23:18

Voraussetzung für eine einvernehmliche Scheidung ist an sich, dass die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens einem 1/2 Jahr aufgehoben sein muss und eine schriftliche Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen vorliegt, insbesonders eine Vereinbarung über den Unterhalt (kann auch gegenseitiger Unterhaltsverzicht sein).

Bei Scheidung ohne Schuld besteht grundsätzlich kein Unterhaltsanspruch Dem Ehegatten, der sich nicht selbst erhalten kann, kann aber aus Billigkeit ein Unterhaltsbeitrag zugesprochen werden.

Bei Scheidung nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft mit Schuldspruch, besteht hingegen der bei aufrechter Ehe bestehende Unterhaltsanspruch des beklagten Ehegatten weiter.

Außerdem kann es noch zu einem eigenen Aufteilungsverfahren mit einem Aufteilungsvergleich der Ehegüter kommen, z.B. wenn es um Haftung für Kredite usw. gehen sollte oder wie hoch der Zugewinn des Vermögens während der Ehe zu bewerten ist, wo dem Gericht ein breiter Gestaltungsspielraum möglich ist.

Eine einvernehmliche Scheidung kostet heutzutage immerhin mindestens 546,- Euro und jeder Antrag ans Gericht jedes Mal 142,- Euro extra Gerichtsgebühr.

Rechtliche Beratung ist auf alle Fälle angezeigt, eventuell die außergerichtliche Mediation.- Meistens stellt man sich nämlich die Scheidung so einfach vor wie eine Heirat, also gar zu einfach, oder?

Hank 8) 8) 8) 8)

funfair
Beiträge: 62
Registriert: 25.05.2011, 18:31

Beitrag von funfair » 28.09.2011, 17:58

Wir haben damals beide eine Verzichtserklärung unterschrieben...
Ganz einfach: Ich brauch sein dreckiges, teilweise schwarz verdientes Geld nicht, und er kann nix von mir fordern sollte er mal arbeitslos sein...

Es kann nämlich auch genau umgekehrt laufen mit dem Unterhalt.
Wenn er weniger verdient, kann er genauso von der Frau fordern...

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