Verschmelzung einer österreichischen AG mit einer GmbH in CY

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Natalia Lichtenberger
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Verschmelzung einer österreichischen AG mit einer GmbH in CY

Beitrag von Natalia Lichtenberger » 09.08.2011, 16:59

Bin momentan in Karenz bis Ende des Jahres. Hab erfahren, dass meine Fa., eine österreichische AG, mit einer zypriotischen GmbH verschmolzen wird und unsere Fa. in Wien in 1 Monat zugesperrt werden soll. Die GF wird alle Mitarbeiter in Wien kündigen und die Wiener Fa schließen. Meine Frage wäre: da ich in Karenz bin, gilt mein Mutterschutz noch oder darf mich der Arbeitgeber nach dieser Verschmelzung (sprich noch VOR Ende des Mutterschutzes) kündigen? Angeblich werden alle Mitarbeiter demnächst Kündigungsbriefe per Post schon von der neuen Firma aus Zypern erhalten... Wie soll ich da vorgehen? Danke im Voraus!



Hank
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Beitrag von Hank » 16.08.2011, 23:06

Spezialistenfrage für Arbeiterkammer, Arbeitsamt oder Krankenkasse.

Die ursprünglich bestehende Verbindung mit der Arbeitslosenversicherung wurde jedenfalls aufgegeben; zuständig ist mM nicht mehr das Arbeitsmarktservice, sondern der Krankenversicherungsträger, d.h. die Kündigung kann und darf den Mutterschutz nicht beeinträchtigen, hoffe ich jedenfalls.

Alles Gute, Hank 8) 8) 8) 8)

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 19.08.2011, 13:26

...die Hoffnung ist ein eher theologischer Begriff...
aber als Jurist gibt es zum Glück das Gesetzt, in das man nur reinschzuschauen braucht, im konkreten Fall § 15 iVm § 10 Abs. 3 MSchG:
eine Kündigung kann während der Karenz nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- u. Sozialgerichtes ausgesprochen werden, wo bei das Gericht nur dann zuzustimmen hat, wenn der Betrieb/-steil eingeschränkt oder stillgelegt wird.
So wie Fall geschildert wird eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung des Gerichtes möglich sein.

Hank
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Beitrag von Hank » 25.08.2011, 01:25

Gesetzestexte sind in Buchform viel leichter nachzuschlagen, als z.B. hier auf JUS-Line

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