Zunächst: Das von dir beschriebene Problem haben nicht erst seit Internet alle Tonträger-Produzenten. Als Konsument denkt man aber anders oder hast du noch nie eine CD überspielt?
Der Urheber hat automatisch, so es sich um ein Werk im Sinne des Urheberrechts, nämlich "eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst" handelt, alle Rechte: Verwertungsrecht, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, Zurverfügungsstellungsrecht.
Ja, es gibt ein freies Werknutzungsrecht, das für private Zwecke zulässig ist wenn sie keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hat.
Freie Werknutzungen nach § 42 (2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1
genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. Verschachert die Lehrerin die CDs in der ganzen Schule und darüberhinaus weiter?
Nach Ziffer(6) von § 42 dürfen Schulen und Universitäten für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungsstücke in der für eine bestimmte Schulklasse beziehungsweise Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl herstellen (Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch) und verbreiten.
Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind. Ist deine CD eine offizielle Schul-CD?
Nur eine grobe Verletzung des Urheberrechts kann für die nette VS-Lehrerin strafrechtliche Folgen haben, ansonsten ist das UrhG eine reine Zivilangelegenheit.
Es hat also nur Sinn juristisch bzw.gerichtlich vorzugehen, wenn es einen Streitwert gibt oder eine unwürdige Verwendung, die eine Unterlassungsklage rechtfertigt.
Kopierschutz ist selbstverständlich zulässig, Umgehung ist jedoch kein Straftatbestand - wenn man z.B. von gebrauchten Briefmarken den Stempel irgendwie runterkriegt ist das auch kein Straftatbestand.
CDs sind heutzutage wie so vieles mehr oder weniger ein Wegwerfartikel, allerdings zahlen Hersteller von Kopiergeräten und Rohlingen ein sog. urheberrechtliche Abgabe an die Austro-Mechana und wenn du Mitglied dort bist kommt auf diesem Weg ein bisserl was zurück.
Wichtig ist für dich als Urheber doch, dass die CD gut ankommt und dann kommt auf Umwegen sicher eine geldwerte Belohnung herein.
Die Musiker verdienen ja heutzutage auch nicht mehr mit CD-Verkäufen, sondern fast ausschließlich mit Konzerten, Merchandising, als Werbetestimonials, Workshopveranstalter usw.
Keep on rockin' in a free world" - Hank
