hallo
ich hatte mir mitte des jahres ein wasserbett bestellt.die geforderten 25% anzahlung habe ich geleistet.nun sieht es so aus,das ich es mir finanziel nicht mehr leisten kann und da ich auch noch umgezogen bin,kann ich es auch nicht mehr aufstellen.ich habe das den typ erzählt,aber er sagt nur,das er wartet bis sich bei mir was geändert hat.kann ich nicht den kauf rückgängig machen?und was ist mit der anzahlung?
mfg
django1990
Fehlkauf
RE: Fehlkauf
Grundsätzlich kann ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden. Allerdings mss hier ein beachtlicher Irrtum vorliegen und dieser muss vom Vertragspartner verursacht oder ihm zumindest auffallen müssen. Der Irrtum über den Preis stellt bei entgeltlichen Verträgen einen unbeachtlichen Irrtum dar, da die Preisberechnung oder Finanzierung in die Risikosphäre jedes einzelnen fällt.
Somit dürfte eine Vertragsanfechtung aus diesen Gründen meiner Meinung nach scheitern.
Im Falle einer Vertragsanfechtung wäre die Anzahlung zurückzustellen.
Es gibt allerdings für Konsumenten ein erweitertes Rücktrittsrecht, dafür dürfte allerdings die Frist (7 Tage) schon abgelaufen sein.
Somit dürfte eine Vertragsanfechtung aus diesen Gründen meiner Meinung nach scheitern.
Im Falle einer Vertragsanfechtung wäre die Anzahlung zurückzustellen.
Es gibt allerdings für Konsumenten ein erweitertes Rücktrittsrecht, dafür dürfte allerdings die Frist (7 Tage) schon abgelaufen sein.
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