Treuhänder hat Wohnbauförderung zu spät überwiesen

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Michaela2
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Treuhänder hat Wohnbauförderung zu spät überwiesen

Beitrag von Michaela2 » 13.07.2011, 20:19

Sg. Team!
Betrifft: Wohnbauförderung bei einem Neubau-Reihenhaus - verspätete Auszalung des Treuhänders:

Die Sbg. WBF hat meinen Wohnbauförderungsbetrag am 19.08.2008 überwiesen. Da der Treuhänder das Konto schon geschlossen hatte, ging es retour und ich habe es dann erst mit 02. Oktober 2008 erhalten.
Dadurch sind mir Zinsen (gerechnet für 4 Wochen) von ca. Euro 780,- angefallen.
Nachdem die Grundbuchseintragung jetzt endlich erfolgte (die Dauer von genau 3 Jahre an sich sind ja schon ein Wahnsinn) hat der Treuhänder nun seine Rechnung geschickt.
Macht es Sinn, ihm die mir angefallenen Zinsen zu verrechnen - oder zu fordern?
Muß ich von der Bank ausrechnen lassen, wieviel es genau ist (damals rechnete es mir die Bank ca. aus, aber ich habe nichts Schriftliches)?
Sind 4 Wochen Durchrechnungszeitraum o.k. (insgesamt waren es 6 Wochen)?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort,
Michaeala



Hank
Beiträge: 1450
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 14.07.2011, 20:51

Muss man halt zuerst einmal herausfinden, warum der Treuhänder das Konto vorzeitig geschlossen hat.

Nur wenn es Zahlungsverzögerung ohne einsehbaren Grund war, z.B. Schlamperei, können die gesetzlichen Zinsen von 4% p.a. durchgesetzt werden.

Muss man sich die Vertragsunterlagen anschauen - die Grundbucheintragung der einzelnen Neueigentümer erfolgt aber meist erst nach erfolgreichem Abschluss des Projektes, was ja an sich egal ist, außer Sie wollten die Immobilie verpfänden.

lg Hank 8) 8) 8) 8)

Michaela2
Beiträge: 28
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Beitrag von Michaela2 » 15.07.2011, 20:23

Warum er das Konto zu früh geschlossen hat, kann niemand sagen. Ich sage mal, Schlamperei. Ich bin ja nicht die einzige. Hab dies schon von mehreren Leuten (bei verschiedenen Objekten) gehört.
War auch nicht die einzige Schlamperei in der ganzen Sache.

Die Grundbuchseintragung erfolgte genau 3 Jahre nach Hausübergabe. Zum Glück hab ich in der Zwischenzeit nicht das zeitlich gesegnet- sonst hätten meine Kinder sicher viele Scherereien gehabt...... ! :?
Aber das ist ja jetzt endlich erledigt.

Offen bleibt noch die Frage, wie ich meine Zinsforderung formulieren soll........
LG, Michaela

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Beitrag von isidoro » 15.07.2011, 21:18

Zum Zinsbegehren würde ich die tatsächlich an die Bank bezahlten Zinsen und Kosten verrechnen. Wenn der Treuhänder ein Rechtsanwalt oder Notar war, ist vor einer Klage zu empfehlen, bei der Rechtsanwalts- oder Notariatskammer (ist in jeder Landeshauptstadt) die Schlamperei bekanntzugeben. Es kann sein, das die jeweils zuständige Kammer diesen Fall im kurzen Wege regeln kann, dies deshalb, weil Rechtsanwälte und Notare einem Disziplinarrecht (ähnlich wie Beamte) unterliegen.

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