Mieterschutz Rechtsnachfolge Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Hank
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Beitrag von Hank » 11.07.2011, 22:26

Die 3 Monate Kündigungsfrist gilt mM nach nur bei befristeten Verträgen nach dem ersten Mietjahr, bzw. bei befristeten Mietverträgen, die sich z.B. durch Stillschweigen um drei Jahre verlängert haben.

In Ihrem Fall und nach so einer langen Mietdauer ist nach Meinung des Gesetzgebers eine 1-Monats-Frist ausreichend Zeit für den Vermieter.

Was sagt die HV oder der Vermieter?



Hank
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Beitrag von Hank » 11.07.2011, 23:12

Klar, für den Vermieter wären 3 Monate natürlich besser, eh klar. Vielleicht gehen Sie mit den Unterlagen zur AK oder Mieterschutzvereinigung, weil das Mietrecht ist eine Geheimwissenschaft mit vielen Ausnahmen geworden, die Paragraphen im Mietrecht sind oft drei, vier Seiten lang und über ein Forum wird eine detaillierte Auskunft auch nicht leichter.

lg Hank 8) 8) 8) 8)

Hank
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Beitrag von Hank » 12.07.2011, 00:24

Bei der AK ist man für eine kompetente Auskunft an sich am besten auch Mitglied, bei Mietervereinigung kostet der Mitgliedsbeitrag pro Jahr 45,- Euro + einer einmaligen Einschreibgebühr von 25,- Euro, ich denke, das ist in allen Bundesländern ungefähr gleich hoch.

Da soll man nicht am falschen Fleck sparen - mit kompetenten Antworten von Experten spart man Zeit, Geld und Nerven.

Hank
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Beitrag von Hank » 12.07.2011, 17:07

Guten Tag Biggi,

wenn dann doch keine Baubewilligung erteilt wird, kommt eben kein Vertrag zustande und es kommt zu einer Rückabwicklung. Wir sind (noch nicht) in Süditalien, wo sich die Firmen einfach in Luft auflösen.

Ein Risiko wird sein, dass die Wohnung futsch sein könnte, wenn man zu lange wartet bis eben die Baubewilligung da ist oder muss im schlimmsten Fall mit einer Enttäuschung und Laufereien bei der Rückabwicklung zurecht kommen.

Würde sagen, das sind alles Standardverträge mit den üblichen Bestimmungen. Sie können sich ja beim Kreditschutzverband über die Firma informieren oder einen Handelsregisterauszug am Gericht besorgen oder zum Verband der Wohnungseigentümer gehen oder zum Anwalt Ihres Vertrauens - Rechtsschutz gibt es jedenfalls genug.

Die Nachbarschaft und die Hausverwaltung kann man sich jedenfalls nicht aussuchen - mM liegt das Risiko eher darin ob es einem in der neuen Wohnung dann auch passt.

LiGrü Hank 8) 8) 8) 8)

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