FRÖSCHE

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simbulonius
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FRÖSCHE

Beitrag von simbulonius » 08.06.2011, 12:05

Unser Nachbar hat einen Teich mit Fröschen. Momentan ist es uns nicht möglich Ruhe zu finden. Es ist unglaublich laut und von Schlafen keine Rede. Wir haben schon mit ihm gesprochen, aber er möchte nichts davon wissen, ihm gefällt das Froschkonzert in der Nacht.
Ist es hier möglich irgendwie dagegen vorzugehen?



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.06.2011, 18:54

Muss man sich zu erst einmal ein Bild von der Lage machen. Je nach Größe und Lage des Grundstückes ist ein belebter Teich durchaus ortsüblich - in einem Minireihenhaus den Minigarten in ein Froschparadies umwandeln geht aber sicher nicht.

Niemand muss sich unverhältnismäßig lärmbelästigen lassen - wenn es der Nachbar und die Frösche übertreiben kann man zur Not auf Unterlassung klagen, ansonsten wird es wohl andere Lösungen geben bzw. wird es in diesem Fall eine Frage der Jahreszeit sein. Akustische Umweltverschmutzung durch den Menschen ist wohl die größte Plage, oder?

Ansonsten kann jeder auf seinem Grundstück tun und lassen was er will - es z.B. von Gänsen bewachen lassen...

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Beitrag von isidoro » 08.06.2011, 20:33

Die Sache ist nicht so einfach, aber grundsätzlich kann man wie folgt vorgehen: Ist der Teich vom Erdreich komplett mit einer Folie abgedichtet und wird er nur z.B. Wasser von der Hauswasserversorgung bzw. von den Dachabwässern gespeist und hat keinen Abfluss, dann wird nicht viel zu machen sein. Wenn er schon immer da war, und keine baulichen Änderungen gemacht wurden, geht auch nicht viel. Ev. eine zivilrechtliche Klage - wird viel kosten und wenig bringen, sozusagen sind Ohrstöpseln in der Nacht billiger. Wurde aber :lol: der Teich angelegt, ist beim Bürgermeister nachzufagen ob die Errichtung angezeigt oder bewilligt wurde. Weiters ist bei der Wasserrechtsbehörde nachzufragen (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) ob eine Bewilligung vorliegt. Also zuerst zum Bürgermeister - dann zur Wasserrechtsbehörde und abklären, ob der Teich einer Anzeige- oder Bewilligungspflicht bei der Gemeinde und einer wasserrechtlichen Bewilligung bei der BH/Magistrat unterliegt. Wenn bei der Gemeinde oder bei der BH nichts zu finden ist, stehen Ihre Chancen gut. Zusätzlich kann man bei beiden Behörden die Abwasserfrage (vorsätzliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Bodens) vorbringen - dies dient zum Schutz des Grundwassers und der umliegenden Gebiete. Die Behörden müssen zumindest dieses Vorbringen überprüfen.

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