Hy, wir sind eine WEG und haben folgendes Problem:
Eine Familie hat der WEG gemeinsam gehörenden Grund eingezäunt (30.05.2004). Wir (die gesamte WEG) haben das Gespräch gesucht (umgehend) und sind mit ihr übereingekommen, daß sie den Zaun bis 30.09.2004 rückbauen muß, und sie sich bewußt ist, daß der Grund nicht ihr gehört.
Bisher wurde kein Rückbau vorgenommen, wir wären dankbar für Ideen, welche rechtlichen Schritte wir gegen Sie unternehmen können. (Gutachten (2-3 Jahre alt) sind vorhanden.
Vielen Dank im Voraus für gute Ideen.
WEG
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RE: WEG
Klage auf Unterlassung bzw. Rueckfuehrung in den bisherigen Stand erheben. Fuer eine Besitzstoerungsklage ist es m.E. zu spaet (binnen 30 Tagen ab Kenntniserlangung).
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