Nachnahmepaket - Geld vergessen...

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JUSLINE
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Nachnahmepaket - Geld vergessen...

Beitrag von JUSLINE » 21.09.2004, 21:44

Hallo!



Eine interessante Frage, ich hoffe dass sich da jemand auskennt:

Ich habe heute mit der Post ein Paket bekommen. Dieses wäre eigentlich eine Nachnahmesendung (im Wert von ca. 400 Euro; Bestellung aus einem Online-Shop) gewesen, allerdings hat dies der Postbote (dürfte wohl ein Azubi gewesen sein, ich kenne alle Postbeamten hier im Ort, aber den habe ich noch nie gesehen) offensichtlich übersehen, und mir das Paket übergeben, ohne von mir das Geld zu verlangen. Da ich selber nicht wusste, was in dem Paket drinnen ist (ich bekomme auch öfters mal etwas von den Eltern geschickt) habe ich auch nicht daran gedacht dass es die Lieferung aus dem Shop sein könnte.

Als ich mir dann nachher, als der Postbote schon gegangen war, den Absender ansah, bemerkte ich erst, dass es die Ware ist die ich einige Tage zuvor bestellt hatte. Das Pickerl mit der Nachnahmegebühr und die diversen Zetteln mit den Bestätigungen waren ordnungsgemäß auf dem Paket drauf, also ist es definitiv übersehen worden.



Meine Frage ist jetzt: Was hat das für Folgen? Wer trägt die Verantwortung für diesen Fehler? Kann ich jetzt von jemandem (Post oder Onlineshop) belangt werden, oder muss die Post die Gebühr aus eigener Tasche zahlen? 400 Euro sind ja doch viel Geld...

Es ist schließlich nicht meine Schuld, dass ich die Nachnahmegebühr nicht bezahlt habe, ich wurde nicht darauf hingewiesen dass etwas zu zahlen ist...



Kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen?



DorisMihokovic
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RE: Nachnahmepaket - Geld vergessen...

Beitrag von DorisMihokovic » 22.09.2004, 13:00

Wenn die Post den Fehler aufdeckt, muessen Sie den Betrag bezahlen. € 400,-- sind zwar viel Geld, allerdings haben Sie ja eine Gegenleistung erhalten. Den AZUBI wuerde der Verlust von € 400,-- sicher hart treffen. Nicht nur, dass ER ja keine Gegenleistung bekommen hat, bekommt er ja sicher nur eine geringe Lehrlingsentschaedigung. Aufgrund des Begriffs "AZUBI", der in Oesterreich nicht sehr gelaeufig ist, gehe ich davon aus, dass Sie in Deutschland leben, denke jedoch, dass die Rechtslage in diesem Fall jedoch analog zu Oesterreich zu beurteilen waere. Falls Sie diesbzgl. Zweifel haben, wenden Sie sich am besten an das deutsche Jusline-Forum www.jusline.de

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JUSLINE
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RE: Nachnahmepaket - Geld vergessen...

Beitrag von JUSLINE » 22.09.2004, 14:43

Hallo!



Danke für die Antwort.

Ich stamme zwar ursprünglich aus Deutschland, lebe jetzt allerdings schon seit einigen Jahren in Österreich, daher der Begriff "Azubi", hier in Österreich heißt es wohl "Lehrling".



Die Frage ist jetzt nur, wie und ob die Post den Fehler aufdeckt, und wie sie dann das Geld von mir einfordern wollen.

Kommt dann eines Tages der Briefträger zu mir und verlangt von mir 400 Euro für ein Paket, das er mir von einiger Zeit mal zugestellt hat?

Dazu müsste er erst einmal nachweisen, dass das Paket tatsächlich eine Nachnahmesendung war, aber auf der Übernahmebestätigung, die ich unterschrieben habe, stand auch nichts von Nachnahme, und er kann ja nicht voraussetzen, dass ich diesen Fehler selbst bemerkt habe...

Da ich mich mit der genauen Rechtslage in diesem Fall nicht auskenne, habe ich mich an dieses Forum gewandt.

Wenn der Fehler nicht aufgedeckt wird, was ist dann mit dem Absender? Dieser wartet ja auf das Geld, das er von der Post bekommmen sollte, aber es wird nichts kommen (nehme ich mal an), dieser wird sich dann jedoch an die Post wenden und nicht an mich, denn er hat das Paket ja per Nachnahme versendet...

Eine komplizierte Sache...


DorisMihokovic
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RE: Nachnahmepaket - Geld vergessen...

Beitrag von DorisMihokovic » 22.09.2004, 15:46

Ich denke, dass bereits bei der Tagesabrechnung der Fehlbetrag festgestellt wird. Spaetestens jedoch, wenn der Lieferant bei der Post die Zahlung der € 400,-- urgiert, wird man der Sache nachgehen (Nachforschung). Auf dem Unterschriftenblatt steht eine Nummer (ev. in Form eines Strich-Codes), die die Zuordnung zu dem Nachnahme-Paket ermoeglicht.



An Ihrer Stelle wuerde ich zur Post gehen oder diese telephonisch ueber diesen Umstand informieren. Sie ersparen sich und dem AZUBI eine Menge Aerger bzw. schlaflose Naechte. Ich bin mir in diesem Punkt zwar nicht 100 %ig sicher, aber ich denke, dass Sie verpflichtet sind, den Fehler, sobald Sie ihn erkannt haben, aufzuzeigen und dass Sie im Unterlassungsfall sogar strafrechtlich belangt werden koennten.






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JUSLINE
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RE: Nachnahmepaket - Geld vergessen...

Beitrag von JUSLINE » 30.09.2004, 22:29

Ehrlich gesagt - ich bin sprachlos.



Ich hoffe sehr, dass Sie mittlerweile doch mit Ihren Belegen bei der Post waren und den "vergessenen" Betrag bezahlt haben.



Wissen Sie - wer Briefe austrägt, ist finanziell wahrscheinlich nicht gar so gut gestellt und es ist m.E. nicht auszuschließen, dass Ihr Zusteller den Betrag aus seiner eigenen Tasche ersetzen muss. Er müsste ja - wie Sie zu sagen belieben - "beweisen", dass Ihnen gegenüber eine Forderung besteht - was er nicht kann.



Haben Sie auch darüber nachgedacht, dass der Zusteller an seiner Dienststelle in den Verdacht geraten könnte, Geld unterschlagen zu haben, wenn Ihr Lieferant die ihm zustehende Zahlung urgiert? Sie haben ihn vorher noch nie gesehen - vielleicht läuft gerade sein Probemonat ...



Ich denke, dies sollte kein Rechtsthema sein - hier geht es um Charakter, Menschlichkeit und soziales Gewissen.



Weigelie


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