Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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nana
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von nana » 13.05.2011, 09:42
Hallo!
ich wollte fragen ob vl jemand weiß was passiert wenn eine anzeige durch die öbb droht ob sich dass auch außergerichtlich regeln lässt?
meine cousine ist gestern beim schwarzfahren erwischt worden hat aber auf ihrer monatskarte vom april statt dem 04 ein 05 draufgeschrieben und hergezeigt -. -
ihr fahrschein ist unvollständig ausgefüllt also er sollte mit vor und nachname unterschrieben sein bei ihr steht nur der nachname.
den erlagschein mit den 95€ hat sie bereits eingezahlt und sich gott sei dank jetzt eine monatskarte für mai gekauft. der schaffner sagte allerdings er muss dass zur anzeige bringen.
kommt mittels öbb noch ein bescheid dass eine anzeige drohen könnte oder ist das schon fix? fällt es unter schweren betrug oder erschleichung einer leistung?
vielen dank!
lg

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Officer01
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Beitrag
von Officer01 » 20.05.2011, 11:26
Schwarzfahren ist im Art. III Abs. 1 Ziff. 2 EGVG 2008 geregelt und bildet in der Regel eine Verwaltungsübertretung. Schwarzfahren wird von der Behörde (BPD, BH) mit bis zu 218 Euro bestraft.
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nana
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von nana » 20.05.2011, 15:21
vielen dank für die information!
und könnte es auch zu einer anzeige wegen betrugs kommen?
immerhin hat sie die fahrkarte verfälscht und ihre sorge ist jetzt natürlich ob das zu einer vorstrafe führen könnte..
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Judd
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Beitrag
von Judd » 11.06.2011, 00:53
Was noch anzufügen wäre ist die Tatsache, dass es sich bei der Monatskarte im rechtlichen Sinne um eine Urkunde handelt. Soll somit heißen, dass man sich im Falle des Fälschens od. Verfälschens und diese ge- od. verfälschte gebraucht gerichtlich strafbar macht - Urkundenfälschung. Von Betrug keine Rede. Auch das Erschleichen einer Leistung erfordert Bedingungen die in diesem Fall zu prüfen wären.
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