Es geht um ein Baugrundstück zu einem Preis von ca. 59.000,-
Der Makler nannte mir reine Notariatskosten von 2.000,-
Mir erscheinen diese Kosten jedoch sehr hoch!
Frage: A) Gibt es Richwerte für die Kosten des Notars (Kaufvertrag,...) bei Erwerb eines Grundstückes ?
B) Ist es Usus dass der Makler den Notar bestimmt ?
Besten Dank für Infos von Experten.
mfg
Grundkauf - Notar
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RE: Grundkauf - Notar
Kaufvertragserrichtung (Rechtsanwalt, Notar) -> 2 - 7 % vom Kaufpreis
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Vertrages und des Kaufgeschaeftes und koennen nur vom Vertragsverfasser genau angegeben werden.
Grunderwerbssteuer (Finanzamt)-> 3,5 %
fuer den Erwerb der gesamten Liegenschaft (ohne Mobilien)
Gerichtsgebuehr (Bezirksgericht) -> 1 %
fuer die Eintragung des Eigentumsrechtes
Weitere Kosten -> ca. 30,-- bis 350,--
fuer die Beglaubigung der Unterschriften (Kaeufer, Verkaeufer, Darlehensgeber) und die bei den Grundbuchseingaben anfallenden Stempelmarken, Eingabegebuehren und Ausfertigungskosten.
bei Finanzierung der Immobilie zusaetzlich:
Gerichtsgebuehr für die Eintragung des Pfandrechts (Bezirksgericht).................................. 1,2 %
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Vertrages und des Kaufgeschaeftes und koennen nur vom Vertragsverfasser genau angegeben werden.
Grunderwerbssteuer (Finanzamt)-> 3,5 %
fuer den Erwerb der gesamten Liegenschaft (ohne Mobilien)
Gerichtsgebuehr (Bezirksgericht) -> 1 %
fuer die Eintragung des Eigentumsrechtes
Weitere Kosten -> ca. 30,-- bis 350,--
fuer die Beglaubigung der Unterschriften (Kaeufer, Verkaeufer, Darlehensgeber) und die bei den Grundbuchseingaben anfallenden Stempelmarken, Eingabegebuehren und Ausfertigungskosten.
bei Finanzierung der Immobilie zusaetzlich:
Gerichtsgebuehr für die Eintragung des Pfandrechts (Bezirksgericht).................................. 1,2 %
RE: Grundkauf - Notar
Danke für die ausführliche Information. Zu Punkt1: Bei jedem Geschäft gibt es 2 Parteien - Käufer und Verkäufer. Werden die Notar- bzw. Vertragserrichtungskosten im Normalfall geteilt oder gehen Sie zu lasten einer der beiden Parteien. Was ist Usus ?
Danke im Voraus
mfg
AS
Danke im Voraus
mfg
AS
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RE: Grundkauf - Notar
Die Kaufnebenkosten (zu diesen gehoeren auch die Vertragserrichtungskosten) gehen ueblicherweise zu Lasten des Kaeufers. Sie koennen jedoch versuchen, mit dem Verkaeufer zu vereinbaren, dass dieser die Notariatskosten zur Gaenze/teilweise uebernimmt. Fraglich nur, ob er darauf eingeht. Einen Versuch ist es jedoch wert.
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