Unterhaltszahlung

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roland81
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Unterhaltszahlung

Beitrag von roland81 » 22.04.2011, 19:52

Hallo vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben!!!!

Ich habe ich mich vor über 10 Jahren scheiden lassen und habe aus dieser Ehe einen Sohn mit fast 11 Jahren.
Nach der Scheidung habe ich natürlich brav den Unterhalt für meinen minderjährigen Sohn bezahlt bis ich nach ca. 1 Jahr schwer krank wurde und keiner Arbeit mehr nachgehen konnte.
Bei mir wurde vor 9 Jahren eine schwere disoziale Persöhnlichkeitsstörung festgestellt und vor 1 1/2 Jahren hatte ich dann auch noch 2 Hinterwandinfarkte wo ich auch einen Stand gesetzt bekommen habe.
Ich hatte bis Ende August 2010 noch die Frühpension, welche mir aber dann aberkannt wurde.
Meine Exfrau hat noch bis vor 10 Monaten im Bezirk Neunkirchen gewohnt und wurde auch dort vom zuständigen Jugendamt bezüglich dem Unterhalt bevorschusst - ohne das es Probleme gegeben hatte.

Seit 10 Monaten wohnt meine Exfrau im Bezirk Weiz. Ich habe heute einen tollen Brief bekommen, in dem mir gesagt wird, dass - wenn ich nicht den Unterhaltsrückstand in der Höhe von fast 6000€ begleiche und den Unterhalt für meinen Sohn bezahle - Strafanzeige nach §198 STGB gegen mich gestellt wird.

Nun zu meiner Frage: Wie weit trifft §198 auf mich zu, da ich mich ja nicht weigere den Unterhalt zu bezahlen, sondern ich kann ihn nicht bezahlen da ich selber vom Existenzminimum leben muss?
Oder bedeutet dieser Brief für mich das ich es mir aussuchen kann entweder zu zahlen und erspare mir das Gefängnis, oder ich habe nichts zu essen bzw. verliere meine 30m² Wohnung weil ich die Miete nicht mehr zahlen kann?

Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann

m.f.g

Roland



Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 22.04.2011, 20:57

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Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 23.04.2011, 06:43

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roland81
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Beitrag von roland81 » 23.04.2011, 18:55

Hallo Gert

Danke für deinen Nachtrag da bin ich gleich ein bissi beruhigter mal sehen was da rauskommt.
Ist aber schon eine komische Sache das Menschen vors Gericht gezerrt werden nur weil von ihnen verlangt wird eine Zahlung zu leisten die sie nicht leisten können.
Aber es ist ja sehr wichtig das die Herren und Damen der Politik immer wieder aufs neue sagen das Gerichtiskosten gespart werden müssen.

l.g
Roland

Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 23.04.2011, 21:39

Schwitz… da bin ich aber froh, dass ich mit meinem spontanen Entschluss, meinen Senf dazugeben zu müssen, keinen gröberen Schaden angerichtet habe. : -)

Und ja: wir erleben derzeit eine Phase, wo es nur mehr drunter und drüber geht an allen Ecken und Enden und die Politiker überhaupt keinen Plan mehr haben, wie das wieder in Ordnung zu bringen wäre, was sich da angestaut hat über die Generationen.
Und das einfachste ist bzw. scheint für die halt nach wie vor zu sein, die eigene Verantwortlichkeit auf das „heilige Gesetzbuch“ abzuwälzen. Hat kürzlich ja auch der Gaddafi so gemacht, als er vor der Kamera „erklärt“ hat, warum sein Vorgehen so ge-recht-fertigt wäre: weil´s dort so drinnen steht… :lol:
Im PRINZIP das ganz Gleiche wie hierzulande.
Und unsereiner, wie viele andere kommt dann eben in dieser oder einer anderen (Un)Art zum Handkuss.

Vermute mal, dass manche von denen auch ganz erleichtert sind, auf Nordafrika zeigen zu können, um damit vom eigenen Salat ablenken zu können. lol
Nach einem längeren Telefonat vor kurzem mit einem „Parteivertreter“ habe ich resignierend zur Kenntnis nehmen müssen: die stehen sowas von auf der Leitung und werden das auch noch eine ganze Weile.

Bis dahin heißt es halt: Ohren anlegen und durch… und trotz allem: einen frohen Osterhasen. :-)

Lass´ bei Gelegenheit wieder hören, wie sich´s bei Dir entwickelt hat. Ob die „Amtsstuben“ von sich aus eingesehen haben, das „heilige Gesetzbuch“ in Deinem Fall doch nicht bemühen zu sollen… : -)


LG Gert

Hank
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Beitrag von Hank » 28.04.2011, 03:09

Aus Ihren Schilderungen ist kaum zu erschließen, inwieweit Sie Ihre Unterhaltspflicht gröblich verletzt hätten.

Entscheidend wird Ihre konkret zumutbare Erwerbsfähigkeit sein, und wenn Sie erheblich hinter dieser zurückbleiben, nämlich vorsätzlich, dann machen Sie sich der Gefährdung von Erziehung und Unterhalt Ihres Sohnes schuldig.

Der Brief könnte als Warnschuss also bedeuten, dass Sie entweder hinsichtlich Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein gewisses Einkommen erzielen, um eben die Alimente zu bezahlen oder Sie werden im schlimmsten Fall Zeit haben, sich in der Haftanstalt Gedanken darüber zu machen - den aufgelaufenen Unterhaltsrückstand kann man jedoch nicht wie eine Polizeistrafe absitzen...

Oder aber ein Gutachten stellt fest, dass Sie zu keinerlei Erwerbsarbeit fähig sind.

Hank 8) 8) 8)

Kriwetz
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Beitrag von Kriwetz » 29.04.2011, 19:03

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