Herkunft eines Gutachters

Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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ggsg68
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Herkunft eines Gutachters

Beitrag von ggsg68 » 04.04.2011, 22:06

Guten Abend

In D diskutiert man, nach Dutzenden Petitionen und Demonstrationen, eine Kammer im Bayerischen Landtag zu etablieren die Gutachter im Familien u. Unterbringsrecht besonders prüft und Beschwerden bearbeitet, Strafanzeigen politisch verfolgt.

Bisher hat man, gerade bei der Beschwerde an der Justiz, Schwierigkeiten zu erkennen, welches Gericht die Beeidigung abgenommen hat, ggf. welcher Beamter dafür zuständig war.

Wie ist das in A gelöst? Wenn z.B. nachgefragt werden möchte ob das zulassende Gericht an der Beeidigung und Zulassung festhalten möchte obwohl vernichtende Stellungnahmen und Straftatbestände vorgehalten werden.?
Wo erhält man überhaupt Auskunft wer beeidet und zugelassen hat?

Grüße!
Jürgen Görg



Hank
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Beitrag von Hank » 05.04.2011, 00:11

Jede Branche stellt seine beeideten Gutachter - also bei den diversen Kammern nachfragen, weil die entscheiden, ob jemand z.B. wegen einer Verurteilung die gerichtliche Zulassung als Gutachter verliert. Das Gericht kann doch keine Eignung eines Gutachters beurteilen, sondern nur beeiden.

Letztendlich kann sich der Richter an ein Gutachten halten, muss es aber nicht. Es liegt also immer beim Richter.

Das Wesen eines Gutachtens ist aber sowieso, dass immer eine Partei unzufrieden damit ist.

Außerdem wenn man Zweifel an einem gerichtlich bestellten Gutachten hat, kann man im Verfahren bei Gericht "Gutachtenserörterung" beantragen - dann muss der Sachverständige das Gutachten erklären und verteidigen bzw. man kann es als Partei hinterfragen.

Grundsätzlich will man in Österreich aufgrund der vielen Familienstreitigkeiten eine eigene Schlichtungsstelle den überlasteten Familiengerichten vorschalten.

Denn: Gutachter und Gerichtsbeschlüsse sind bei aller Abgewogenheit letztlich doch nur Zwangsmaßnahmen von außen. Familie soll aber eine freiwillige Angelegenheit sein und bleiben, oder?

Hank

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ggsg68
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Beitrag von ggsg68 » 06.04.2011, 07:38

Guten Morgen

Dass Familie eine freiwillige Angelegenheit ist, dürfte klar sein. jedoch ist Familie in D sehr mit dem materiellen Recht verknüpft, da das Kind als "Besitz" gehandelt wird weil sich daraus eben Unterhaltszahlungen ableiten lassen die ein sorgenfreies Leben in finanzieller Hinsicht erreichen lässt. Auch möchte bitte nicht vergessen werden, dass bei entsprechendem Vorgehen eines Elternteils hohe Rehabilitationskosten entstehen weil z.B. ein Kind verwarlost oder nicht gefördert wird.

Ob ein Gutachten nun im Sinne einer Partei ist oder nicht, kann dahinstehen.
Entscheidend ist ob es sich bei der Leistung des Gutachters um ein Gutachten handelt oder ob die Wissenschaftlichkeit der Methode und des Ergebnisses nur vorgetäuscht wird um in den Genuss von einer Menge Geld zu kommen.
Es gibt auch böse fachkundige Stimmen die behaupten, die Gutachterinnen würden dort ihre narzistischen Triebe ungestört ausleben können.

Wenn eine Richterin ein Gutachten bestellt, verweigert sie sich eh der eigenen Arbeit, da sie (zumindest in D) nicht willig ist sich mit Tatsachen zu beschäftigen und sich ein Minimum von Fachwissen aneignen will (Beelmann, FamRZ 2022-2009). Dies liegt aber in D am Rotationssystem des Richterpersonals um weiter aufsteigen zu können.

Uns beschäftigen derzeit einige Fälle im Süden Bayerns und Tirol bei denen ekalatant gegen die Würde des Menschen verstossen wurde und die Gutachterin/ der Gutachter alles daran setzt um die RestFamilie zu zersetzen. Auffällig ist die Verwendung einer Methode die sonst eigentlich nur bei Zeugen Jehovas und den Scientologen verwendet wird.

Die hiesigen Betroffenen wandten sich u.a. an den Verfassungschutz der wohl auch tätig wurde (natürlich wenig berichtete).

In D ist jedermann verpflichtet, Gutachten zu erstellen, wenn er dazu aufgerufen wird. Die Bildung von Horden von Gutachtern (zumindest im Fam/Unterbr. Recht) wurde nur durch Kooperationen begünstigt und ergab eine sichere Einnahmequelle.

Wir haben gelesen, in A werden Gutachter beeidigt, zertifiziert. Dies ist in D fremd.
Wo kann man erfahren, welche Stelle die Beeidigung oder Zertifizierung vorgenommen hat?
Welche Kammer ist z.B. für einen Dr. der Philosophie zuständig der ein Gutachten in der Altersunterbringung oder im Familienrecht erstellt hat?

Grüße
Jürgen Görg

Hank
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Beitrag von Hank » 08.04.2011, 01:17

In A leiten sich die Verpflichtungen der Eltern zum Wohl des Kindes aus dem Familienrecht ab. Auch in D ist ein Kind sicher kein Besitz im Sinnes des Sachenrechts.

Materielles Recht gibt es in dem Sinn nicht - es gibt formalen Inhalt eines Gesetzes, also der Buchstaben und den materiellen Inhalt eines Gesetzes, also die Absicht des Gesetzgebers.

In D werden Gutachter zwar anders bestellt als in A, d.h. die Partei hat in D mehr Wahlmöglichkeit als in A, jedoch ist der Gutachter auch in D dem Gericht besonders verpflichtet, d.h. ein Gefälligkeitsgutachten bzw. eben das Gegenteil davon kann uU strafbar sein.

Auch in D wird sich der Richter nicht an das Gutachten halten müssen, wär' ja noch schöner... Jedenfalls egal ob Dr. phil. - es hängt vom ausgeübten Beruf ab welche Kammer zuständig ist.

Würde, Ehre, Allgemeinheit usw. sind recht nebulose Rechtsgüter und stark auslegungsbedürftig. Böse Absicht ist auch schwer zu beweisen, außer die Tat ist vollbracht oder man erwischt jemanden auf frischer Tat bzw. man hat anhand von stichhaltigen Beweisen begründeten Verdacht.

Das Rotationsprinzip von Richtern hat die Unabhängigkeit der Justiz zum Ziel. Ein Richter ist immer auf Gutachten angewiesen, weil Fachwissen wie der Name schon sagt etwas mit Wissenschaft zu tun hat.

Wenn es objektive Einwände gegen diese oder jene Gutachterin/Richterin gibt, dafür gibt es ja die Berufungsverfahren bzw. die Rekurse gegen Beschlüsse.

Wer beim Familienrichter landet, ist offensichtlich mit der Gestaltungsfreiheit die das Privatrecht der Familie einräumt mehr oder weniger aus eigenem Verschulden gescheitert. Bei 50 % Scheidungsrate auch in D und den ganzen tagtäglichen Meldungen über Kindesmissbrauch usw. kann man sich die Überlastung der Familiengerichte leicht vorstellen.

Im Übrigen ist es via Internet kaum möglich, die konkrete Situation eines Rechtsfalles zu ermessen, vor allem wenn es um Kinder geht, die den Erwachsenen ausgeliefert sind.

Ein altes Tiroler Sprichwort lautet "Eltern sind selten ein Segen für ihre Kinder".

Hank 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 08.04.2011, 07:00

Ich empfehle die Lektüre des SDG Sachverst. - und Dolm.G

Hank
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Beitrag von Hank » 09.04.2011, 01:36

Die Kammern entscheiden z.T. auch darüber, ob man es überhaupt zu einer langjährigen Berufspraxis in verantwortungsvoller Stellung bringt; in den Gutachter-Findungskommissionen im stillen Kämmerlein geht's sicher "zünftig" zu...

ggsg68
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Danke!

Beitrag von ggsg68 » 10.04.2011, 07:39

MG hat geschrieben:Ich empfehle die Lektüre des SDG Sachverst. - und Dolm.G
Das hab ich vor lauter Blindheit nicht gefunden... In D ist es das JVEG.

Danke!

ggsg68
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Beitrag von ggsg68 » 10.04.2011, 08:21

Hank hat geschrieben: Das Rotationsprinzip von Richtern hat die Unabhängigkeit der Justiz zum Ziel. Ein Richter ist immer auf Gutachten angewiesen, weil Fachwissen wie der Name schon sagt etwas mit Wissenschaft zu tun hat.
...
Ein altes Tiroler Sprichwort lautet "Eltern sind selten ein Segen für ihre Kinder".

Hank 8) 8) 8)
Guten Morgen
Ganz kann ich den Ausführungen nicht zustimmen. Denn wäre dem so wäre die Familienrichterin nicht mehr Herrin des Verfahrens. Ein gewisses Basiswissen des Fachgebietes und logisches Denkvermögen ist Grundvorraussetzung.

Z.B. sollte eine Familienrichterin selbstständig erkennen dass die Gabe von einem Sedativum in Potenz zur Ruhigstellung nicht mit dem Begriff "Diagnoseunterbringung bei Altersdemenz" zusammenpasst.

Der Verweis auf Beschwerde/Rekurs ist sicher fachlich richtig, greift aber nicht durch. Zum Einen ist dies mit enormen Kosten für die Angehörigen verbunden, zum anderen geht es , gerade in Kindschaftsangelegenheiten, mit einem weiteren Zeitverzug einher.
Weiter hat das Personal dort die gleiche Ausbildung, und folgt man dem Ansatz des fehlenden Fachwissens, ebenso geringe Ausbildung und muss einer "wissenschaftlichen Leistung" eines Gutachters folgen.

Ob es stets ein Versagen der Eltern ist kann dahinstehen. Würde man z.B. das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen und sonstigen Angehörigen einfach streichen gäbe es schlagartig weniger Verfahren. Gleiches gilt auch für das - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland- Artikel 6. Streicht man Recht und Pflicht der Eltern (damit sind beide Elternteile gemeint) gäbe es auch keine Begründung eines Rechtstreites.

Gleiches gilt für die Unterhaltszahlungen an den betreuenden Elternteil. Würde die Steuervergünstigung durch Ehe nach Scheidung an den betreuenden Elternteil fliessen, so wäre der Besitzstand "Kind" kein Grund mehr für den Einsatz kostenintensiver PflichtAdvokaten.
Bei der Altersunterbringung gilt das Gleiche.

In D ist Unterhalt tatsächlich materielles Recht, Kindesangelegenheiten oder Unterbringung von Eltern aber "Freiwillige Gerichtsbarkeit". Die Kosten für die Unterbringung ist aber wieder materielles Recht.

Grüße
Jürgen Görg

Hank
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Beitrag von Hank » 13.04.2011, 20:05

Klar, es gibt sowas wie Immateriellgüterrecht bzw. eben das Gegenteil davon, aber für die Beurteilung eines Sachverhaltes spielt das zunächst keine Rolle.

Oder stellen Sie sich vor, man würde von heute auf morgen das Recht auf Privateigentum streichen, dann täte es notgedrungen weniger Verfahren wegen Vermögensdelikte und Vermögensstreitigkeiten geben.

Es gibt nänlich auch sowas wie eine Rechtstradition und das Familienrecht ist eine tragende Säule der freiheitlichen Verfassungswirklichkeit.

Es gibt sicher genügend politische Gründe warum es Familien so schwer haben, eine gute und glückliche Familie zu sein, etwa deswegen, weil Kirchen und Parteien als traditionelle Familien-Lobbys sehr an Bedeutung verloren haben.

Eigenverantwortung spielt in einem freiheitlichen Staat daher eine zentrale Rolle, aber bei lästigen Problemen wird im Zweifelsfall dann auch in D doch lieber nach dem Staat gerufen - starker Staat, schwacher Staat...

Gewiss, man kann sagen, diese Richterin wird gut bezahlt, also soll sie sich gefälligst auskennen. Auch D ist ein Sozialstaat, für alles gibt es Beihilfen und Zuschüsse, die Frage ist aber, ob Beharrungs- und Anspruchsdenken sozial sind. Vor allem den Kindern gegenüber.

Ich würde sagen, Sie sprechen mit Ihrem Fall gesamtgesellschaftliche, kulturelle Fragen an - so beschissen die Gesellschaft, so beschissen die Familien, oder?

LiGrü, Hank 8) 8) 8)

ggsg68
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Beitrag von ggsg68 » 15.04.2011, 07:31

Hank hat geschrieben: Gewiss, man kann sagen, diese Richterin wird gut bezahlt, also soll sie sich gefälligst auskennen. Auch D ist ein Sozialstaat, für alles gibt es Beihilfen und Zuschüsse, die Frage ist aber, ob Beharrungs- und Anspruchsdenken sozial sind. Vor allem den Kindern gegenüber.

Ich würde sagen, Sie sprechen mit Ihrem Fall gesamtgesellschaftliche, kulturelle Fragen an - so beschissen die Gesellschaft, so beschissen die Familien, oder?

LiGrü, Hank 8) 8) 8)
Guten Abend

Das mit dem Sozialstaat ist so eine Sache. Um so mehr Leute vom Staat leben desto abhängiger sind sie, müssen gehorchen und sich drangsalieren lassen.
Tiefgründig unterscheidet ja sich auch die Staatsform, während A eine Republik ist und eine Verfassung und eine eigene Verwaltung hat, so hat D eine Übergangsregelung und eine Verwaltung für D.

In D sind die Gesetze leider so gelöst dass man eigentlich immer zu den Juristen rennen muss um nicht unbillig in die Haftung (für Kind oder Eltern) genommen zu werden. Gerade bei den Kids ist das Kostenrisiko immens, durch fehlende Fürsorge des betreuenden Elternteils entstehen Kosten zur Rehabilitierung für die der Unterhalt zahlende Elternteil zusätzlich aufkommen muss. Das Problem trat erst Mitte der 80er auf als die Helferindustrie wuchs und die Jugendämter von Mc Kinsey und Roland Berger beraten wurde.

Es handelt sich also nicht um Beharrungsdenken sondern scheinbar um Selbstschutz um nicht in den Ruin getrieben zu werden (Familienrecht sticht Sozialrecht, ganz zu Schweigen von Steuerrecht).

Möglicherweise hängt es auch mit der Abkehr vom Social Worker hin zum Social Case Worker zusammen (Klenner).

Hier weisss nun nicht wie in A der Staat verstanden wird. In D gibt es die Verwaltung als Staat und das Volk als Gesellschaft, als das Land. Manchche Teile der Verwaltung sind Teil der Gesellschaft, manche stehen aber neben der Gesellschaft oder darüber weil sie unmittelbar das Leben des Volkes verändern.

Dabei gelten entscheidungsbefugte Teile der Verwaltung als Garanten, zumindest wenn man die Rechtsethik und Rechtsgeschichte betrachtet.
Der Anspruchgedanke an minimalistische Denkleistung kommt also nicht aus dem Entlohnungsgedanken heraus sondern aus dem Anspuch heraus dass es Garanten sind.

Davon trennt man sich jedoch durch Privatisierung der Sachleistung (ÖPNV) und Dienstleistung ( Gutachter?).

Man kann also nicht von gesamtgesellschaftlichen Themen sprechen, die Juristen bilden eine eigene Gesellschaft, sind so also kein Teil des Volkes.

Betrachtet man "beschissene Familien" kommt man eigentlich nicht wirklich weiter. Die Beurteilung fällt schwer, ist dem jeweiligen Betrachter überlassen.

Betrachtet man den hohen Anteil an Altersarmut ohne Möglichkeit der Substitution durch den Nachwuchs mangels Masse kann nicht von einer beschissenen Gesellschaft gesprochen werden. Und dieser Bereich füllt zusammen mit Alters-Unterbringung die "Familiengerichte" schon zu etwa 60%.

In vorstehenden Fällen und Fällen bei denen es um (für) die Kinder geht verlässt man den Schutzbereich von Familienministerien und ist den Juristen überlassen. Und dann wird alles anders.

Grüße
Jürgen Görg

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Beitrag von Hank » 15.04.2011, 23:46

Es ist grundsätzlich sowieso schwer zu sagen wo der Staat, die Verwaltung aufhört und die Gesellschaft anfängt, vor allem seit man als Bürger mit dem Staat verhandeln kann, das wird in D kaum anders sein als in Ö. D ist natürlich ein wesentlich größeres Staatsgebilde, wo z.B. die Länder mehr Rechte haben. Österreich hat eine Verfassung, klar - aber auskennen tut sich dabei kaum ein Experte mehr.

Außerdem gibt es auch in A und in D Gewaltenteilung - der Rechtsstab, dazu gehören auch die Anwälte, sollen sich möglichst aus dem tagtäglichen Polit-HickHack heraushalten. Richter müssen oft schlechte Gesetze heilen und reparieren bzw. klaffende Gesetzeslücken schließen.

Was ich so mitkriege ist die deutsche Familienministerin der Arbeitsministerin und die wiederum der Kanzlerin und die wieder der ganzen Polit- und Öffentlichkeitsmeute ausgeliefert...

Und Ihnen geht es - so wie ich das verstehe - ums "Prinzip" bzw. um die "Gerechtigkeit", oder?

LiGrü, Hank 8) 8) 8) 8)

ggsg68
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Beitrag von ggsg68 » 16.04.2011, 22:57

Hank hat geschrieben:Was ich so mitkriege ist die deutsche Familienministerin der Arbeitsministerin und die wiederum der Kanzlerin und die wieder der ganzen Polit- und Öffentlichkeitsmeute ausgeliefert...
Naja, die Herrschaften sind ja dem Volk entzogen und werden von jenem ja auch nicht gewählt. So bleibt nur die "BILD". Ist zwar auch nicht das Volk, wird aber von jenem gelesen (die Bilder).
Hank hat geschrieben:Und Ihnen geht es - so wie ich das verstehe - ums "Prinzip" bzw. um die "Gerechtigkeit", oder?
Gerechtigkeit gehört in die Philosophie. Die Philosophen sind der Meinung, dass These und Antithese zu jeder wissenschaftlichen Leistung (Arbeit) gehört, wird bei einer wissenschaftlichen Leistung (Gutachten) keine These aufgestellt oder fehlt die Antithese (Nullhypothese) hat der Gutachter für sich die Wissenschaft komplett erforscht und es bestehe im allgemeinen keinen Grund weiter zu forschen (Tao).

Diese Variante finden wir (zu) oft in Begutachtungen im Familenrecht (Kinder und Altersunterbringung) auf dem Gebiet der "Psychologie". Weniger jedoch im Strafrecht oder gar im Bau u. Verkehrsrecht.
Alle Betätigungsfelder erheben den Anspruch, eine forschende Wissenschaft zu sein.

Im Bereich der Familienrechts-Gutachter stellen wir zersetzende Tendenzen der Gutachter fest, dies unter dem Deckmantel der Wissenschaft.
In der Logik des Kapitalismuses bedeutet ein krankes Kind oder hilfsbedürftiger Elternteil Erlöse für die nicht-staatlichen Organisationen, Firmen und Ärzte (auch Psychotherapeuten)

Damit greift eine Kaste in die Keimzelle des Volkes, die Familie, ein und begeht von dort aus einen Genozid. Denn aus den "Gutachten" entsteht die Rechtsprechung und aus der Summe der Rechtprechung letztlich die Maßnamen der Politik und die damit verbundene Werbung (Propaganda) dafür.
Dabei bedient man sich auch ganz gerne Menschen die blenden und immer Lösungen für kommende Probleme haben (Fthenakis).

Und sitzt man einem solchen mal auf, kann man nicht mehr zurückrudern.

Die Rechtwissenschaften arbeiten strukturell eigentlich auch nach These und Antithese. Doch wenn sie sich dem Nachdenken verweigert bleibt die ordinäre wissenschatliche Arbeitsweise auf der Strecke und man stellt auf eine Leistung eines ?Psycholgen? ab. Ohne Nachzudenken.

Dies verstösst aber gegen die Richterethik. Also denken sie nach und akzeptieren die Arbeitsweise und decken den Genozid.

So, dies war ein "kurzer" Abriss unserer Untersuchungen und Ergebnisse. Unschärfen bleiben unerwähnt.

Grüße
Jürgen Görg

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Beitrag von Hank » 17.04.2011, 19:45

Ist eine alte Leier - die ReWi als selbstbezogene Disziplin in "splendid isolation". Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung spielen beim Studium, zumindest in Ö, eine völlige Nebenrolle.

Es ist eine Tendenz sowohl des Römischen als auch des Positiven Rechts, sich von den gesellschaftlich-kulturellen Wurzeln zu trennen und sich als autonome Disziplin zu etablieren - und dadurch kommt das heraus was Sie - durchaus etwas überspitzt - beschreiben.

Was sind die Tatsachen auf denen das Recht aufbaut? Wie ist die "menschliche Natur"? 'Was geht in einem Kinderhirn und -herz vor sich?

Ein TÜV-Gutachter hat's da schon leichter, aber selbst die von Menschenhand erzeugten Maschinen entwickeln ihr rätselhaftes Eigenleben, dass selbst gestandene Experten nur mehr so staunen, das kennt jeder, der einen Computer oder ein Auto hat.

Ein Blick ins Rechtsleben zeigt weiters, dass es ganz überwiegend nicht von Gesetzen, sondern von Urkunden und Verträgen - also auch Ehe, Kinder, Familie, Vereine, Statuten usw. - geprägt ist, was eben die Leute untereinander ausmachen, wir haben ja Privatautonomie und Vertragsfreiheit. Leider ist alles umständlich und dann nicht einmal optimal.

Jedenfalls das Recht lebt in seinen Fällen und Sie Herr Görg haben sicher einen interessanten und für Sie persönlich sicher mehr oder weniger unangenehmen Fall - in einem Internet-Diskussionsforum ist es allerdings sehr schwierig, einen einzelnen Fall optimal zu würdigen, weil da müsste man Ferndiagnostiker sein.

Außerdem ist es - no.na,net - viel Arbeit, bis man eine gerechte Lösung für den jeweiligen Einzelfall erarbeitet hat. Und das kostet wiederum Geld. Eh' klar.

Und wie die Eltern mit ihren Kindern umgehen zeigen die tagtäglichen Horrormeldungen über Familien-Dramen, nicht nur in der Bild-Zeitung. Es ist also für die Gerichte oft eine irre Abwägerei, ob beispielsweise die Mutter dem Vater die Adresse seiner Tochter verraten muss oder nicht.

Noch eine Zahl: In ganz Ö-Reich gibt es gezählte vier Kinder-Psychiater mit Kassenvertrag!!

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ggsg68
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Beitrag von ggsg68 » 18.04.2011, 07:34

Hank hat geschrieben:Und wie die Eltern mit ihren Kindern umgehen zeigen die tagtäglichen Horrormeldungen über Familien-Dramen, nicht nur in der Bild-Zeitung. Es ist also für die Gerichte oft eine irre Abwägerei, ob beispielsweise die Mutter dem Vater die Adresse seiner Tochter verraten muss oder nicht.

Noch eine Zahl: In ganz Ö-Reich gibt es gezählte vier Kinder-Psychiater mit Kassenvertrag!!

LiGrü, Hank 8) 8) 8) 8)
Ich möchte mir dreist erlauben den Satz zu verändern: Und wie Eltern mit ihren Kindern umgehen können...

beschäftigt man sich mit einem Thema häufig und/oder intensiv so vergisst man dass es intakte Familien gibt und fast 40% der Jungen die Alten unterhält (Bisher war aber nicht zu ermitteln ob mit oder ohne Gerichtliche Intervention).
Man vergisst auch dass nach Trennung und Scheidung der Kontakt zu den Kids vornehmlich nicht behindert und auch nicht streitig ist.

Man beobachtet aber bei Beschäftigung und Differenzierung der Methoden auch, dass unter bestimmten Bedingunen aus dem Helferkreis eine Zersetzung in Gang esetzt wird.

Auffällig ist dies aus dem Wirkungsbereich der Sozialpaedagogen zu beobachten die ihr Wirken auch in den 80ern begannen.

Prüft man Wirkung gegen Maßnahme so stellt man fest dass die medienwirksamen Todesfälle in D von 7-15 in den Jahren 1998-2006 weder zugenommen noch abgenommen hat, die Zahl der Herausnahmen jedoch von 900 auf 16.000 gestiegen ist (Ev. Akademie Bad Boll), 2008 22.000 (Fischer, S. FamRZ 2009).

Daher ging es im Eingangsthread um die Herkunft der Gutachter und die Möglichkeit der einfachen Prüfung in Bezug auf Beeidigung und Qualifikation.

Rechtsethik ist auch in D kein ausgeprägtes Fach. Jedoch stellen fast alle Städte mit Staatsanwaltschaften einige Wissenschaftler den Richtern an die Hand um solche Fragen in durchaus hochwertigen Runden zu diskutieren. Also nachdem die Staatsanwälte politisch auf Spur gebracht wurden und dann an ihrer Arbeit zweifeln.

Beste Grüße
Jürgen görg

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