gewohnheitsrecht
gewohnheitsrecht
ich parke meinen PKW nun schon seit 10 Jahren neben einer Strasse auf einem landwirtschaftlich genutzten Grund. Vor ein paar Tagen heftete mir der Besitzer einen Zettel auf die Scheibe mit der Drohung einer Besitzstörungsklage. Im Gespräch mit ihm machte er mir klar daß ich nicht mehr parken darf außer ich zahle dafür aber von einem Mietvertrag will er nichts wissen. Ich habe leider keine andere Parkmöglichkeit was soll ich jetzt machen, wie schauts eigentlich mit meinem Gewohnheitsrecht aus?
-
- Beiträge: 716
- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: gewohnheitsrecht
10 Jahre reichen m. E. nicht dafuer aus, um ein Gewohnheitsrecht geltend zu machen. An unbeweglichen Gegenstaenden koennen Sie Rechte erst nach fruehstens 30 Jahren geltend machen.
RE: gewohnheitsrecht
Hallo,
vergiß das Gewohnheitsrecht. Daß Du Dein Auto dort bisher parken konntest, wurde vom Grundstücksbesitzer bisher lediglich geduldet. Leider ist er im Recht und kann Dich jederzeit vom Grundstück jagen. Andere Frage: Warum parkst Du dein Auto nicht auf der Straße ? Was ist das für eine Straße ? Besteht Parkverbot oder ähnliches ?
Gib mir mal bitte die Rückinfo bis Montag - melde mich dann wieder.
Danke und schönes Wochenende
Gruß Nibbel
vergiß das Gewohnheitsrecht. Daß Du Dein Auto dort bisher parken konntest, wurde vom Grundstücksbesitzer bisher lediglich geduldet. Leider ist er im Recht und kann Dich jederzeit vom Grundstück jagen. Andere Frage: Warum parkst Du dein Auto nicht auf der Straße ? Was ist das für eine Straße ? Besteht Parkverbot oder ähnliches ?
Gib mir mal bitte die Rückinfo bis Montag - melde mich dann wieder.
Danke und schönes Wochenende
Gruß Nibbel
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 13 Gäste