Als Antiquitätensammler und Absinthkenner bin ich derzeit im rahmen meiner privaten Nachforschungen damit beschäftigt dem Absinthverbot in Österreich näher auf den Grund zu gehen.
Offensichtlich scheint jeder ganz genau zu wissen das es 1923 so ein Verbot in Österreich tatsächlich gegeben hatte... Quellenhinweise, den Gesetzestext selbst oder sonstige Belege dieser Behauptung konnte ich bisher allerdings nirgendwo auftreiben.
Statt dessen liegt mir ein historischer Produktkatalog vor der die Vermutung nehelegt das es nie zu einem Verbot kam oder dieses schlicht und einfach nicht ernsthaft durchgesetzt wurde.
Kann mir jemand einen Typ geben wo ich den alten Gesetzestext (so er denn existiert) herbekommen könnte? Bin für alle brauchbaren Hinweise dankbar!
Schöne Grüße
Tuivel
Nachforschung - Absinthverbot 1923
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RE: Nachforschung - Absinthverbot 1923
Absinth wurde 1908 in der Schweiz, 1912 in den USA, 1914 in Frankreich und 1923 in Deutschland verboten. In den 1920-er Jahren haben die meisten europaeischen Laender Absinth verboten. Fuer Oesterreich weiss ich leider kein Datum. Moeglicherweise war ein eigenes Absinth-Verbot aufgrund des Branntwein-Monopols nicht notwendig. Das ist aber nur eine vage Vermutung.
RE: Nachforschung - Absinthverbot 1923
Die Daten der anderen Länder sind mir bekannt aber danke für die Antwort
Ich denke mal Österreich hatte 1923 vermutlich andere Sorgen als Gesetze über ein Getränk zu erlassen das hierzulande ausserhalb der Hauptstadt weitgehend unbekannt war und auch hier nur in kleinem Maßstab konsumiert wurde.
Aber mal sehen vielleicht findet sich ja noch was.
Ich denke mal Österreich hatte 1923 vermutlich andere Sorgen als Gesetze über ein Getränk zu erlassen das hierzulande ausserhalb der Hauptstadt weitgehend unbekannt war und auch hier nur in kleinem Maßstab konsumiert wurde.
Aber mal sehen vielleicht findet sich ja noch was.
RE: Nachforschung - Absinthverbot 1923
Ob es wirklich ein "Absinthgesetz" in Österreich gegeben hat, ist wahrscheinlich nicht so einfach herauszufinden....aber interessante Aufgabe!
Das einzige, was ich bisher rausgefunden habe:
§7 Aromenverordnung novelliert am 13.02.1998:
Thujon (Alpha und 0,5 0,5 -5 mg/kg in alkoholischen
Beta) Getränken mit einem
Alkoholgehalt von bis zu
25 Vol%
-10 mg/kg in alkoholischen
Getränken mit einem
Alkoholgehalt von mehr als
25 Vol%
-25 mg/kg in Waren, die
Salbeizubereitungen
enthalten
-35 mg/kg in
Bitter-Spirituosen
(2) Der Zusatz der in Abs. 1 genannten Stoffe als solche zu Aromen
und den dort angeführten Fertigprodukten ist verboten. Die Stoffe
dürfen in Waren entweder natürlich oder infolge des Zusatzes von
Aromen vorkommen, die aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen
wurden.
Dieser Wirkstoff war der Hauptgrund für die "Rauschzustände"!
Also vielleicht gab es kein Absinthgesetz, sondern nur ein Verbot in der Aromenverordnung!
In der Schweiz benötigte es zwar eine Verfassungsänderung, aber wie Du schon sagst: Damals gab es größere Probeleme...
Ich wußte bis gestern gar nichts von einem Absinthverbot....bin aber jetzt auch interessiert!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
Das einzige, was ich bisher rausgefunden habe:
§7 Aromenverordnung novelliert am 13.02.1998:
Thujon (Alpha und 0,5 0,5 -5 mg/kg in alkoholischen
Beta) Getränken mit einem
Alkoholgehalt von bis zu
25 Vol%
-10 mg/kg in alkoholischen
Getränken mit einem
Alkoholgehalt von mehr als
25 Vol%
-25 mg/kg in Waren, die
Salbeizubereitungen
enthalten
-35 mg/kg in
Bitter-Spirituosen
(2) Der Zusatz der in Abs. 1 genannten Stoffe als solche zu Aromen
und den dort angeführten Fertigprodukten ist verboten. Die Stoffe
dürfen in Waren entweder natürlich oder infolge des Zusatzes von
Aromen vorkommen, die aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen
wurden.
Dieser Wirkstoff war der Hauptgrund für die "Rauschzustände"!
Also vielleicht gab es kein Absinthgesetz, sondern nur ein Verbot in der Aromenverordnung!
In der Schweiz benötigte es zwar eine Verfassungsänderung, aber wie Du schon sagst: Damals gab es größere Probeleme...
Ich wußte bis gestern gar nichts von einem Absinthverbot....bin aber jetzt auch interessiert!
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
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