Servus miteinanda,
ich habe als Freiberufler für eine Firma eine Leistung erbracht und eine Honorarnote gelegt. Die Firma will nicht zahlen.
Wie kann ich auf einfachste und vor allem billigste Art zu meinem Geld kommen? Kann ich ohne (teuren) Rechtsanwalt (den ich mir nicht leisten kann) bei Gericht klagen? Hat es einen Sinn ein Inkassobüro zu beauftragen?
Danke & Servus
Oida Habara
Honorar einklagen
RE: Honorar einklagen
Gibt`s einen schriftlichen Vertrag?
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)
RE: Honorar einklagen
Mündlich wurde alles besprochen, darauf eine Auftragsbestätigung gesandt, der nie wiedersprochen wurde
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RE: Honorar einklagen
Die Auftragsbestaetigung sollte ausreichen, um eine Mahnklage durchzusetzen.
RE: Honorar einklagen
Danke für die Antwort.
Gehe ich da einfach zu meinem Bezirksgericht und mach das dort, ohne Rechtsanwalt, ohne Kosten? Schon mit Unterlagen? Geht das schriftlich?
Gehe ich da einfach zu meinem Bezirksgericht und mach das dort, ohne Rechtsanwalt, ohne Kosten? Schon mit Unterlagen? Geht das schriftlich?
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RE: Honorar einklagen
Sie benoetigen keinen Rechtsanwalt. Ich bin nicht sicher, ob das Bezirksgericht oder das Handelsgericht zustaendig ist. Gehen Sie erst einmal an einem Amtstag zu einem Rechtspflger des Bezirksgerichts. Der ist Ihnen beim Ausfuellen der Formular behilflich. Unterlagen mitnehmen schadet sicher nicht. Das Formular samt Ausfuellhilfe kann unter http://www.bmj.gv.at/buergerservice/formulare.html
-> Klage wegen Geldleistungen heruntergeladen werden.
-> Klage wegen Geldleistungen heruntergeladen werden.
No was!
Na gut, das ist soweit jetzt klar.
Natürlich möchte ich diesem ...... auch meine Mahnkosten verrechnen.
Der geschuldete Betrag ist 420 €, in der zweiten (u. letzten) Mahnung habe ich (mehr hetzhalber) 50 € dazu geschrieben.
Was wäre ein angemessener Betrag?
Natürlich möchte ich diesem ...... auch meine Mahnkosten verrechnen.
Der geschuldete Betrag ist 420 €, in der zweiten (u. letzten) Mahnung habe ich (mehr hetzhalber) 50 € dazu geschrieben.
Was wäre ein angemessener Betrag?
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