Nun, nehmen wir an Sie haben einen Rechtsstreit betreffend einer Gewährleistungssache mit ihrem Autohändler.
Ihr Richter bestellt einen Sachverständigen, welcher schon jahrelang, oftmals von diesem Händler für Gutachtenerstellungen bezahlt wird und daher einen beträchtlichen Teil seines Einkommens von dieser Firma bezieht. Noch dazuvon gibt es immer wieder Beschwerden gegen diesen Gutachter wegen "Autohändlerfreundlichkeit".
Sie werden also diesen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnen.
Es kann davon ausgegangen werden dass ihr Richter diese Ablehnung anerkennt, er will sich ja nicht selbst als befangen darstellen.
Aber nicht so in einem Sozialgerichtsverfahren! Da werden Sachverständige von der PVA jahrelang immer wieder weit über die im GebAG festgelegten Sätze bezahlt (wenn das Gutachten fertig ist!) und beziehen daher jahrelang beträchtliche Einkommen aus dieser Tätigkeit von der PVA! Aber befangen sind sie nicht erfährt man auf Beschwerden.
Das geht nicht zusammen. Schon der normale Hausverstand sagt, dass hier etwas sehr bedenklich ist.
Wie sehen Sie das dass hier ein § für eine bestimmte Berufsgruppe außer Kraft gesetzt wird?
Ich bitte um Antworten.
Der Befangenheits § gilt nicht für Gerichtsgutachter?
-
- Beiträge: 21
- Registriert: 23.02.2011, 12:54
Zivilprozess ist Zivilprozess. Arbeitsrecht usw. ist eine hochpolitische Angelegenheit, Stichwort "Sozialpartnerschaft". Die Honorare für genannten Gutachter sind jedoch z.T. ebenso fragwürdig wie vieles der Sozialgesetzgebung - mit 53 in Pension, diverse Sonderregelungen und Privilegien für diverse Berufsgruppen.
Der Sozialstaat geht sich in dieser in Österreich praktizierten Form eben nicht für jeden aus, aber alle beharren jetzt auf ihre "wohlerworbenen" Ansprüche, die jedoch oft keiner tatsächlichen Leistung und wirtschaftlichen Wertschöpfung entsprechen.
Wir sind hier in einem Rechtsforum - der Rechtsstaat in Österreich ist viel älter als der Sozialstaat - das ABGB ist von 1811, der Sozialstaat ist mehr oder weniger aus der Kreisky-Zeit.
Aber Arbeitsrecht und Sozialgerichtsbarkeit ist ein Spezialistenthema für Politiker, Gewerkschafter und Arbeiterkammer.
Hank

Der Sozialstaat geht sich in dieser in Österreich praktizierten Form eben nicht für jeden aus, aber alle beharren jetzt auf ihre "wohlerworbenen" Ansprüche, die jedoch oft keiner tatsächlichen Leistung und wirtschaftlichen Wertschöpfung entsprechen.
Wir sind hier in einem Rechtsforum - der Rechtsstaat in Österreich ist viel älter als der Sozialstaat - das ABGB ist von 1811, der Sozialstaat ist mehr oder weniger aus der Kreisky-Zeit.
Aber Arbeitsrecht und Sozialgerichtsbarkeit ist ein Spezialistenthema für Politiker, Gewerkschafter und Arbeiterkammer.
Hank



Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 25 Gäste