Unterhaltszahlung?

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Elypse.1
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Unterhaltszahlung?

Beitrag von Elypse.1 » 21.02.2011, 11:44

Hallo ;-)

Ich hoffe dass mir eventuell hier jemand weiterhelfen kann, ich habe 2 Fragen, wobei der erste Absatz am wichtigsten wäre.

Erst mal zu mir: Ich bin im Mai`10 zur Matura angetreten, habe nur Deutsch geschafft( 3 Fächer fehlen noch) :? , hätte im Oktober meine 2. Chance nicht angenommen, da ich an der GEsundheits- und KRankenpflege Schule angenommen wurde. Ich habe nun noch 2 Möglichkeiten um die Matura zu machen, und habe mich entschieden im Mai `11 die Matura endlich zu packen, jedoch auch ohne wieterhin die KH Schule zu machen.
Jetzt die Frage: Muss mein Vater weiterhin Unterhalt bezahlen, oder hat er nun keine Unterhaltspflicht mehr? , Muss er bei VOrlage der Inskibierung erst wieder bezahlen? Wenn ich zu studieren beginne, muss er dann wieder normal bezahlen? :roll:

Die Zweite Frage bezieht sich auf die Kinderbeihile: Bekomme ich diese weiterhin, denn als ich im Oktober angetreten wäre, hätte ich diese auch weiterhin bekommen?!

Ich habe mich deswegen sschon mit dem Finanzamt und dem Gericht auseinandergesetzt, aber da ich hier ein Sonderfall bin, kann mir kaum jemand weiterhelfen.

Danke schon mal für eure Beiträge :wink: :wink:



Hank
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Beitrag von Hank » 21.02.2011, 23:10

Ein kurze Unschlüssigkeit deinerseits in puncto Ausbildung entbindet deinen Vater ganz sicher nicht von der Unterhaltspflicht entsprechend seiner Möglichkeiten, zumal aus deinem Schreiben nicht hervorgeht, dass du deinen eigenen Lebensunterhalt in der Zwischenzeit selber zu bestreiten imstande bist.

Wenn du natürlich z.B. drei Mal sitzen geblieben bist bis zur Matura, dann könnte das ein Grund sein, die Unterhaltszahlung einzuschränken bzw. auszusetzen, um jedoch bei Studienerfolg wieder aufzuleben.

Für Kinder in Ausbildung gibt es die Kinderbeihilfe bis aktuell noch 26, die wird in Normalfall mit dem Lohn des Erziehungsberechtigten ausgezahlt.

Sonst gibt es am Gericht einen sog. Kinderbeistand, der einem rechtlich behilflich ist, klar, es ist eine Lauferei und Papierkram, weil jeder Fall logischerweise anders ist, aber das muss man sich antun, es geht ja schließlich um Geld.

lg. Hank 8) 8) 8)

Elypse.1
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Beitrag von Elypse.1 » 22.02.2011, 16:14

Dankeschön für die schnelle Antwort Hank!

War heute morgen am Gericht (gratis gerichltiche Beratung ;-) ) und dort haben sie mir auch ganz klar gesagt, dass durch diesen Entschluss auf keinen Fall der Unterhalt ausgesetzt wird, auch nicht verringert.
Vor allem, und das war mir ja wichtig, nicht während der "Auszeit" bis Mai.

lg

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