Honorar einklagen

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Honorar einklagen

Beitrag von JUSLINE » 17.08.2004, 13:39

Servus miteinanda,



ich habe als Freiberufler für eine Firma eine Leistung erbracht und eine Honorarnote gelegt. Die Firma will nicht zahlen.



Wie kann ich auf einfachste und vor allem billigste Art zu meinem Geld kommen? Kann ich ohne (teuren) Rechtsanwalt (den ich mir nicht leisten kann) bei Gericht klagen? Hat es einen Sinn ein Inkassobüro zu beauftragen?



Danke & Servus



Oida Habara




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Honorar einklagen

Beitrag von JUSLINE » 17.08.2004, 18:01

Gibt`s einen schriftlichen Vertrag?







MarcoVanBasten@gmx.at (Alle Angaben sind ohne Gewähr, da ich kein Jurist bin!)


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Honorar einklagen

Beitrag von JUSLINE » 19.08.2004, 01:47

Mündlich wurde alles besprochen, darauf eine Auftragsbestätigung gesandt, der nie wiedersprochen wurde


DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Honorar einklagen

Beitrag von DorisMihokovic » 19.08.2004, 08:05

Die Auftragsbestaetigung sollte ausreichen, um eine Mahnklage durchzusetzen.

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Honorar einklagen

Beitrag von JUSLINE » 19.08.2004, 09:22

Danke für die Antwort.



Gehe ich da einfach zu meinem Bezirksgericht und mach das dort, ohne Rechtsanwalt, ohne Kosten? Schon mit Unterlagen? Geht das schriftlich?


DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Honorar einklagen

Beitrag von DorisMihokovic » 19.08.2004, 09:34

Sie benoetigen keinen Rechtsanwalt. Ich bin nicht sicher, ob das Bezirksgericht oder das Handelsgericht zustaendig ist. Gehen Sie erst einmal an einem Amtstag zu einem Rechtspflger des Bezirksgerichts. Der ist Ihnen beim Ausfuellen der Formular behilflich. Unterlagen mitnehmen schadet sicher nicht. Das Formular samt Ausfuellhilfe kann unter http://www.bmj.gv.at/buergerservice/formulare.html

-> Klage wegen Geldleistungen heruntergeladen werden.

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Honorar einklagen

Beitrag von JUSLINE » 19.08.2004, 09:39

Vielen Dank!


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

No was!

Beitrag von JUSLINE » 19.08.2004, 10:37

Na gut, das ist soweit jetzt klar.



Natürlich möchte ich diesem ...... auch meine Mahnkosten verrechnen.



Der geschuldete Betrag ist 420 €, in der zweiten (u. letzten) Mahnung habe ich (mehr hetzhalber) 50 € dazu geschrieben.



Was wäre ein angemessener Betrag?


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 49 Gäste