§26SMG

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JUSLINE
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§26SMG

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2001, 15:23

A reist nach England. Bei der Rückreise wird er auf die Innehabung von Drogen (am Flughafen) durchsucht. Auf seinem Taschenmesser werden Spuren von Marihuana gefunden. Sein Name und seine Paßnummer werden notiert. Er darf die Grenze passieren und kein Verfahren wird eingeleitet. Allerdings wird er nun an jeder Grenze aufgrund des Eintrages gründlich kontrolliert: ein paar Stunden Aufenthalt. Ein Eintrag beim Gesundheitsministerium wurde auf alle Fälle gemacht. Dieser wird nach 5 Jahren automatisch gelöscht. Wurde sonst noch ein Eintrag gemacht, dessen Tilgung von A beantragt werden muß?




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RE: §26SMG

Beitrag von JUSLINE » 20.10.2001, 20:11

Denkbar wäre eine Speicherung von Daten nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen. Nach welchen Kriterien die wieder gelöscht werden entzieht sich meiner Kenntnis.

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