Hallo Community!
Folgendes Problem:
Ich bin Ende Oktober aus meiner alten Wohnung ausgezogen (bzw der Mietvertrag endete mit 31. Oktober) und ich habe bis heute weder eine Abrechnung noch eine Rücküberweisung erhalten was meine Kaution betrifft.
Bei der Wohnungsübergabe hat er mir dann ein paar Mängel gesagt die ausgebessert gehören (Boden, Wand) und gesagt ich bekomme ne Rücküberweisung. Protokoll oder ähnliches wurde nicht gemacht.
2 Tage später kam dann ne Mail von ihm rein, dass er inzwischen alles mögliche an Sachen gefunden hat (da ich den Strom abgemeldet hatte weil ich 2 Monate vorher umgezogen bin hat er die Wohnung mit einer Taschenlampe begutachtet) die ihm nicht passen und er genau aufschreibt was das jetzt alles kosten wird und mir den Betrag der wohl mehr über die Kaution hinausgeht in Rechnung stellt. Er würde sich die Wohnung im Laufe der Woche (Stand Anfang November) nochmal genau ansehen wenn der Strom wieder an ist.
Ich habe ihm daraufhin per Mail geantwortet, dass ich eh nichts dagegen machen kann und er mir einfach mal die Rechnung schicken solle.
Seitdem hab ich nichts mehr von ihm gehört oder gesehen.
Meine Fragen sind jetzt:
Wie lange hat der Vermieter Zeit mir eine Abrechnung zu schicken (die Wohnung als Ganzes war 28m2 groß) bzw die Kaution zu überweisen?
Sollte ich vielleicht noch abwarten mich selbst bei ihm zu melden von wegen Verjährungsfristen für etwaige Forderungen die er dadurch übersehen könnte?
Es ist davon auszugehen, dass er die Kaution nicht nachträglich verzinst hat (so wies meines Wissens ja sein sollte) wie würde das dann gehandhabt werden? Verzinst sich die Kaution bis zum Ende der Mietzeit oder bis zur tatsächlichen Abrechnung/Überweisung?
Ich glaube das wars fürs Erste. Bin für alle Antworten dankbar.
mfg
Paddi
Ex-Vermieter meldet sich nicht mehr
Verjährungsfrist : 3 Jahre für die Rückforderung der Kaution.
Der Bestandgeber hat belangbare Schäden an der Wohnung innerhalb eines Jahres anzumelden, sonst sind diese erloschen.
Die Wohnung ist jedenfalls in dem Zustand bzw. gem. Inventarium zurückzustellen in dem sie übernommen wurde. Der Vermieter muss mit dem Mieter die Wohnung begehen und in Augenschein nehmen, weil Mängel auch aus Zufall entstanden sein können.
Der Mieter haftet nämlich nur für Schäden aus missbräuchlicher Nutzung, weil der Vermieter ja zuständig ist für die Erhaltung einer ortsüblichen Mietsituation. Hängt dann aber davon ab, was im Vertag ausgemacht ist - meistens wird halt die übliche Räumung der Fahrnisse und Ausweiseln verlangt.
Die Kaution ist üblicherweise auf einem Sparbuch deponiert und verzinst sich entsprechend.
Hank

Der Bestandgeber hat belangbare Schäden an der Wohnung innerhalb eines Jahres anzumelden, sonst sind diese erloschen.
Die Wohnung ist jedenfalls in dem Zustand bzw. gem. Inventarium zurückzustellen in dem sie übernommen wurde. Der Vermieter muss mit dem Mieter die Wohnung begehen und in Augenschein nehmen, weil Mängel auch aus Zufall entstanden sein können.
Der Mieter haftet nämlich nur für Schäden aus missbräuchlicher Nutzung, weil der Vermieter ja zuständig ist für die Erhaltung einer ortsüblichen Mietsituation. Hängt dann aber davon ab, was im Vertag ausgemacht ist - meistens wird halt die übliche Räumung der Fahrnisse und Ausweiseln verlangt.
Die Kaution ist üblicherweise auf einem Sparbuch deponiert und verzinst sich entsprechend.
Hank



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