Hallo!
Meine Schwiegereltern haben ein Doppelwohnhaus auf einer großen Bauparzelle. Nun soll die Parzelle geteilt werden, über die Teilung selbst ist man sich einig. Derzeit ist es so das jeder der Parteien zu einem gewissen Teil Eigentümer dieser einen großen Parzelle ist.
Partei A: 3 Personen je 16,67 %
Partei B: 1 Persion 50%
=> gesamt 100%
Nun meinte der Sohn des Nachbarn, das diese Aufteilung der großen Parzelle/des Eigentums in 2 kleine eigenständige aber ausser der "Bearbeitungsgebühr" für die Eintragung ins Grundbuch ausserdem noch normale Grundsteuer anfällt, weil es anscheinend juristisch nicht anders geht als das man sich das bereits vorhandene Eigentum gegenseitig "verkauft" und dehalb da wieder Grundsteuer fällig wird, sollen so um die EUR 10.000,-- sein.
Das finden wir etwas viel für das das sich eigentlich nichts real ändert. Wo kann man sich da sonst erkundigen? Notar, Finanzamt, ???
Danke!
Jürgen
Grundsteuer bei Teilung bestehender Bau-Parzelle ?
Das dürfte tatsächlich eine Frage für den Steuerberater sein. Aber dass sich real nichts geändert hat ist jedoch überhaupt nicht wahr:
Ganz im Gegenteil, es hat eine Vermögensverschiebung von durchaus beträchtlichem Ausmaß - immerhin 50 % - stattgefunden, die ihren Niederschlag nunmehr in der Eintragung ins Grundbuch findet.
Das Eigentumsrecht bzw. das Recht auf Privateigentum ist ein besonderes Kennzeichen der westlichen Rechtsordnungen und deswegen ist dieses durch Verfassung und Gesetz auf vielfältige Weise relativ gut geschützt. Im Kommunismus wäre die Grundsteuernatürlich nicht angefallen, falls Ihnen das lieber wäre...
lg Hank

Ganz im Gegenteil, es hat eine Vermögensverschiebung von durchaus beträchtlichem Ausmaß - immerhin 50 % - stattgefunden, die ihren Niederschlag nunmehr in der Eintragung ins Grundbuch findet.
Das Eigentumsrecht bzw. das Recht auf Privateigentum ist ein besonderes Kennzeichen der westlichen Rechtsordnungen und deswegen ist dieses durch Verfassung und Gesetz auf vielfältige Weise relativ gut geschützt. Im Kommunismus wäre die Grundsteuernatürlich nicht angefallen, falls Ihnen das lieber wäre...
lg Hank



Danke mal für die Antwort!
Anders: Ein Kuchen.. Zwei Personen.. die beiden sind sich einig das jedem die Hälfte gehört - so ist es jetzt.. Blöd wird es wenn einer der beiden seine Hälfte (vom dem noch gesamten Kuchen) verkaufen will..
Dann - die Lösung - das Messer in der Mitte durch und nun hat jeder sein eigenes halbes Stück - wie vorher nur jeder extra.. und jeder kann machen damit was er will
Werd da mal bei nem Steuerberater (oder besser Notar?) anklopfen.
Danke!
Juergen
Wieso denn? Es hat jeder nach der Teilungsaktion genau so viele m² wie vorher. Nur halt dann nicht anteilig in der großen Parzelle sondern als eigene Parzelle..Hank hat geschrieben:Ganz im Gegenteil, es hat eine Vermögensverschiebung von durchaus beträchtlichem Ausmaß - immerhin 50 % - stattgefunden, die ihren Niederschlag nunmehr in der Eintragung ins Grundbuch findet.
Anders: Ein Kuchen.. Zwei Personen.. die beiden sind sich einig das jedem die Hälfte gehört - so ist es jetzt.. Blöd wird es wenn einer der beiden seine Hälfte (vom dem noch gesamten Kuchen) verkaufen will..
Dann - die Lösung - das Messer in der Mitte durch und nun hat jeder sein eigenes halbes Stück - wie vorher nur jeder extra.. und jeder kann machen damit was er will

Werd da mal bei nem Steuerberater (oder besser Notar?) anklopfen.
Danke!
Juergen
Ich glaube, Sie sprechen eher von Grund ERWERB Steuer, oder?
Die Problematik liegt darin, dass es zwar eine Ausnahmebestimmung des GrunderwStG gibt für die Teilung von Grundstücken (§ 3 Abs 2 GrESTG):
2) Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist..
ABER: Wenn die Liegenschaft aus mehrern Grundstücken (Grundstücksnummern) besteht und all das geteilt wird, dann hat "die Finanz" bereits die Ansicht vertreten, dass die Miteigentümer de facto unter einander tauschen und daher jeder (!) gibt und übernimmt und daher auch jeder Grunderwerbsteuer bezahlen muss.
Nur, wenn Ihre Liegenschaft nur aus einem Grundstück besteht, dann wäre(nach Meinung der Finanz, die ich im Übrigen für falsch halte, aber was nützt das schon...)
§ 3 Abs 2 anzuwenden
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Die Problematik liegt darin, dass es zwar eine Ausnahmebestimmung des GrunderwStG gibt für die Teilung von Grundstücken (§ 3 Abs 2 GrESTG):
2) Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist..
ABER: Wenn die Liegenschaft aus mehrern Grundstücken (Grundstücksnummern) besteht und all das geteilt wird, dann hat "die Finanz" bereits die Ansicht vertreten, dass die Miteigentümer de facto unter einander tauschen und daher jeder (!) gibt und übernimmt und daher auch jeder Grunderwerbsteuer bezahlen muss.
Nur, wenn Ihre Liegenschaft nur aus einem Grundstück besteht, dann wäre(nach Meinung der Finanz, die ich im Übrigen für falsch halte, aber was nützt das schon...)
§ 3 Abs 2 anzuwenden
mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Sg Herr Gruner,
> Grund ERWERB Steuer...
Ja ich glaube ich spreche davon, sorry bin hier absoluter Laie, es wurde mir nur so alles erzählt..
Ich habe zu Hause einen Grundbuchsauszug, ich denke da kann ich das dann kontrollieren mit den Grundstücknummern. Meiner derzeitigen Info nach sollte es so sein, das es sich um eines handelt mit ca. 1500m² was eben in ca. 2x750m² geteilt werden sollte.. also so das jeder für sich alleine über dieses verfügen kann ohne bei einem Verkauf ein Wirrwarr von Eingentumsanteilen zu entwirren hat.
Ich werde mir das ansehen und hier wieder bescheid geben, ev. gibt es dann eine positive Lösung für die Sache.
Jedenfalls besten Dank schonmal!
> Grund ERWERB Steuer...
Ja ich glaube ich spreche davon, sorry bin hier absoluter Laie, es wurde mir nur so alles erzählt..
Ich habe zu Hause einen Grundbuchsauszug, ich denke da kann ich das dann kontrollieren mit den Grundstücknummern. Meiner derzeitigen Info nach sollte es so sein, das es sich um eines handelt mit ca. 1500m² was eben in ca. 2x750m² geteilt werden sollte.. also so das jeder für sich alleine über dieses verfügen kann ohne bei einem Verkauf ein Wirrwarr von Eingentumsanteilen zu entwirren hat.
Ich werde mir das ansehen und hier wieder bescheid geben, ev. gibt es dann eine positive Lösung für die Sache.
Jedenfalls besten Dank schonmal!
Hallo!
Das ist das betroffenen Grundstück, besteht aus einer Nummer 1108/8. Es ist so das der untere Teil meiner Schwiegermutter "gehört" und der obere dem Nachbarn und seinen beiden Söhnen und so ist das anteilig auch im GB enthalten.
http://www.abload.de/img/imgfblf6.jpg
Dh der obengenannte Absatz 2 würde hier zutreffen?
Danke!
Das ist das betroffenen Grundstück, besteht aus einer Nummer 1108/8. Es ist so das der untere Teil meiner Schwiegermutter "gehört" und der obere dem Nachbarn und seinen beiden Söhnen und so ist das anteilig auch im GB enthalten.
http://www.abload.de/img/imgfblf6.jpg
Dh der obengenannte Absatz 2 würde hier zutreffen?
Danke!
Bin mir da nicht so sicher, weil da andere Nummern auch dazugehören dürften. Haben Sie einen GB-Auszug? Ich schau ihn mir geren unverbindlich und kostenlos an. Bitte wenn Interesse an info@vertragsbegleiter.at .
mfG
MG
mfG
MG
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