Frage an die Juristen unter euch....
Tonbandaufnahme die Beweise liefern würden, bei Gericht vorbringen oder eher als Selbstschutz weil ja illegal eher nicht?
Beweise
Juristische Standardantwort - "Es kommt darauf an". Ist es ein Zivil- oder ein Strafprozess?
Beim Strafprozess heißt es ja "in dubio pro reo", der Angeklagte hat keine Wahrheitspflicht, die Beweisführung erfolgt amtswegig durch den Staatsanwalt - da kann eine illegale Tonaufnahme eine Belastung sein und der Angeklagte darf sich ja nicht selber belasten...
Im Zivilprozess gibt es die üblichen Beweiserbringungspflichten - wenn eine Tonbandaufnahme hilfreich ist zu beweisen was zu beweisen ist, dann unbedingt ins Rennen schicken. Die Glaubwürdigkeit obliegt dann der freien Beweiswürdigung des Richters...
Herzlichst Hank Hinterseer
Beim Strafprozess heißt es ja "in dubio pro reo", der Angeklagte hat keine Wahrheitspflicht, die Beweisführung erfolgt amtswegig durch den Staatsanwalt - da kann eine illegale Tonaufnahme eine Belastung sein und der Angeklagte darf sich ja nicht selber belasten...
Im Zivilprozess gibt es die üblichen Beweiserbringungspflichten - wenn eine Tonbandaufnahme hilfreich ist zu beweisen was zu beweisen ist, dann unbedingt ins Rennen schicken. Die Glaubwürdigkeit obliegt dann der freien Beweiswürdigung des Richters...
Herzlichst Hank Hinterseer
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