imbiss-bude direkt neben meinem haus

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christoph greber
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imbiss-bude direkt neben meinem haus

Beitrag von christoph greber » 31.08.2010, 22:04

Hallo,

ich habe ein großes Problem und brächte dringende Hilfe. Neben mir ist eine Imbissbude (Kebap-Lokal) direkt im Ortsgebiet eingezogen. Die Lokalität hat meine Wohnqualität auf 0 herabgesetzt. es stinkt überall erbärmlich nach diesem fleisch, die öffnungszeiten werden nicht eingehalten und zudem ist meine garagenausfahrt ständig von dessen kunden verparkt. der gemeinde habe ich schon alles gemeldet - diese tut jedoch nichts gegen diese situatuion.

meine frage nun: kann man diesen Imbissstand wieder irgendwie loswerden? gibt es hier rechtlich irgendwelche chancen, dass dieser wieder ausziehen muss?

hat jemand mit solchen sachen erfahrungen? bitte um hilfe!

Mfg



Hank
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Beitrag von Hank » 01.09.2010, 01:41

Ein typischer Fall von Interessenskonflikt - hier haben wir es mit einem Sachverhalt aus Recht, Politik und Wirtschaft zu tun zu tun, d.h. um zum erwünschten Ergebnis "ausziehen" zu kommen muss bei allen drei Hebeln angesetzt werden, um einen Interessensausgleich zu erzielen.

Rechtlich denkbar wären Mietminderung, genaue Einhaltung der Öffnungszeiten, geeignete Maßnahmen zur Lärm- und Geruchseindämmung, Besitzstörungsklagen gegen Falschparker.

Politisch müsste man schauen - was will die Gemeinde? Welches Ortsleitbild? Wie werden solche Fragen der Betriebsansiedelung auf Gemeindeebene sonst gelöst?

Wirtschaft ist immer - richtig - eine Frage des Geldes. Klappern gehört zum Handwerk. Jeder muss sein Geld verdienen

Die Holzhammer-Methode für diesen Fall geht also sicher nicht, da eine Kebap-Bude eröffnen keinen Strafdelikt darstellt.

Es werden also mühsame zivilrechtliche, politische und wirtschaftliche, vielleicht auch wissenschaftliche (Lärm, Gestank...) Kleinarbeit zu leisten sein.

Demokratie ist anstrengend. Man ist eben nicht allein auf der Welt.

Grüße von Hank

christoph greber
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Beitrag von christoph greber » 03.09.2010, 14:02

danke für die antwort.

ich hätte noch ne frage. ich habe ja schon geschrieben das meine garage immer von dessen kunden verparkt wird. polizei und gemeinde sind informiert, machen aber nichts dagegen.

kann in solchen fällen der volksanwalt helfen? hat jemand schon erfahrung gemacht mit dem volksanwalt?

lg

Hank
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Beitrag von Hank » 05.09.2010, 19:11

Der Volksanwalt ist für Angelegenheiten in der Verwaltung zuständig, d.h. wenn ein Bürger sich ungerecht von einem Amt oder Beamten behandelt fühlt.

Die Volksanwälte werden von der Landesregierung bestellt und sind entsprechend abhängig bzw. unabhängig. Meine persönliche Erfahrung: Wenn's wirklich drauf ankommt können bzw. wollen sie sich nicht weiter einmischen und verweisen z.B. auf ein Zivilgericht.

Sie sind der Besitzer der Garage - Sie müssen die Besitzstörungsklage am örtlichen Bezirksgericht einbringen, das geht recht schnell und es besteht keine Anwaltspflicht.

Sie können so eine Besitzstörungsklage z.B. beim "Amtstag" einbringen lassen, das ist der wöchentliche Publikumstermin mit zwei Richtern als Auskunftspersonen, die machen das für einen, kostenlos, nur Gerichtsgebühren.

Erkundigen Sie sich wann bei Ihrem Bezirksgericht Amtstag ist.

Hank
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Beitrag von Hank » 06.09.2010, 01:44

Sie können ohne weiteres binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung eine Besitzstörungsklage einbringen, wenn diese Parkplätze Ihnen gehören bzw. von Ihnen gemietet sind.Damit diese Maßnahme wirkt, müssen Sie konsequent gegen jeden Falschparker eine derartige Klage einbringen, damit sich unter den Besuchern des Lokals herumspricht, dass hier Konsequenzen drohen.

Also: Zettel auf die Scheibe auf dem draufsteht, dass das KFZ widerrechtlich abgestellt ist, versehen mit Uhrzeit, Datum, Kennzeichen und Automarke. Darauf kann der Autobesitzer auch lesen, dass ein Foto gemacht wurde, und wenn er keine Besitzstörung will, kann er sich bei Ihnen melden und z.B. dreissig Euro zahlen. Ansonsten kriegt der RA was zu tun. Wirkt scheinbar Wunder.

christoph greber
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Beitrag von christoph greber » 07.09.2010, 23:11

danke für die antwort.

die fläche wo die autos stehen gehören nicht mir sondern sind gemeindegrund. jedoch kann ich dadurch meine aus- und einfahrt nicht mehr nutzen. in der bescheid des lokals steht auch ausdrücklich drinnen das keine stellflächen für autos vorhanden sind und das die öffentlichen parkpläte genutzt werden müssen.

was kann ich jetzt tun? ist das trotzdem noch eine besitzstörungsklage? liegt dies nicht auch in den händen der gemeinde hier etwas zu tun?

lg

Hank
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Beitrag von Hank » 07.09.2010, 23:38

Auf öffentlichem Grund gilt die Straßenverkehrsordnung, d.h. Verkehrsschilder sagen ob Parken erlaubt oder verboten ist. Da kann die Gemeinde sehr wohl (und dann irgendwann eventuell auch der Volksanwalt) aktiv werden.

Eine verstellte Ein- und Ausfahrt ist aber auf alle Fälle eine Bestizstörung.

Das Klagebegehren ist nach Buchstaben des Gesetzes auf Schutz und Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes gerichtet, also auf Unterlassung weiterer Störungen und / oder auf Wiederherstellung des früheren Zustandes", nämlich eine ungehinderte Zufahrt.

"Ausfahrt freihalten" steht in so einem Fall fast überall zu lesen - sonst abschleppen...

lg

christoph greber
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Beitrag von christoph greber » 07.09.2010, 23:56

beim abschleppen ist halt das problem, das man es zeurst selbst bezahlen muss und erst dan einklagen kann. und auch bei der besitzstörungsklage hat man selbst die ganze arbeit, was eigentlich die arbeit der gemeinde wäre.

es ist ein schild "fußgängerzone" vor der ausfahrt provisorisch auf einer mauer aufgehängt, welches jedoch alles nicht den vorschriften entspricht und auch nicht verordnet wurde. die polizei kann daher nicht strafen. ich finde das einfach ne frechheit und weiß einfach nicht mehr weiter - von seiten der gemeinde erden immer nur so halbherzige lösungen gemacht diee immer wieder nichts nützen....

was würden sie jetzt in diesem fall unternehmen?

lg

Hank
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Beitrag von Hank » 08.09.2010, 00:50

Tja, eine Lauferei ist es immer, egal wer laufen muss. Aber: Wir sind die Gemeinde. Es ist ein ständiges Ringen um Lösungen mit denen alle leben können. So ist Demokratie.

Wie immer in allen, auch in rechtlichen Fragen "kommt es immer drauf an". Es kommt auf den konkreten Einzelfall an, d.h. von den konkreten handelnden Personen und sonstigen örtlichen und baulichen Gegebenheiten.

Wie "können die Leute miteinander" ? Welche Kontakte hat man selber, z.B. zu lokalen Politikern und Medien (Leserbriefe, Reportage, Lokal-TV)? Wie sehen das die anderen Anrainer? Welche Zustände herrschen sonst in der Gemeinde? Was steht in der Gemeindeordnung? Um was geht es einem selber wirklich?

Klar aber ist: Nie kann sich einer allein vollständig durchsetzen.
Wichtig ist auch selber plausible Lösungsvorschläge anzubieten. D.h. wie würden Sie so eine Imbissbude betreiben? Würden Sie den Kontakt zu allen Nachbarn suchen?

Gute Nachbarschaft - gute Geschäfte!


lg 8)

christoph greber
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Beitrag von christoph greber » 09.09.2010, 23:29

hallo,

danke für die antwort. ich habe heute noch mal mit dem bürgermeister telefoniert er hat jetzt vor ne einbahn bei meiner garage vorbeizuführen ohne das da wer stehen bleiben darf. aber das funktioniert wieder nicht, das weis ich jetzt schon... aber er hat gemeint das kann noch dauern. wie lange kann sich den die gemeinde noch zeit lassen? ich muss auch ehrlich sagen ich habe das gefühl ich werde von der gemeinde nicht mehr ernst genommen!!!

ich bin schon völlig am verzweifeln den das löst meine situation auch nicht auf. es werden wieder alle vor meiner garagenausfahrt stehen. und das breits seit einem ganzen jahr. was kann ich machen? wer hat tipps für mich? (besitzstörungsklagen sind für mich leider nicht möglich!)

bin für jede hilfe dankbar, LG

Hank
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Beitrag von Hank » 10.09.2010, 01:38

Sehr geehrter Herr Greber,

jetzt haben Sie die Grenzen des Juristischen soweit erkannt - jetzt kommt der politische Teil:

Sie brauchen Verbündete! Gründen Sie mit betroffenen Nachbarn und anderen Unzufriedenen in Ihrer Gemeinde eine Bürgerinitiative, mischen Sie sich ein, formulieren Sie einen Text, eine Presseaussendung.

Für plausible Argumente zu unzumutbaren Umständen ist jeder vernünftige Mensch offen.

Was das Ernstgenommen werden angeht: Sie können sich sicherlich vorstellen, wie oft beim Bürgermeister am Tag das Telefon klingelt und jeder will etwas und das "sofort". Immerhin habe Sie ja scheinbar eine Gesprächsbasis mit dem Gemeindoberhaupt, das hat auch nicht jeder...

Aber Sie müssen sich tatsächlich wehren, sonst werden Sie nicht ernstgenommen:

Abschleppen, auch wenn es etwas kostet, statuieren Sie ein Exempel - Sie werden sehen wie die Falschparker dann aus dem Lokal rausspringen und alle möglichen Ausreden parat haben...

Und dass Besitzstörungsklagen in Ihrem Fall nicht möglich sind, kann ich mir nicht vorstellen.

Aber wie gesagt: Konkrete Lösungen gibt's nur am konkreten Ort mit den konkreten handelnden Personen.

Wenn Ihre Forderung, Ihr Anliegen seriös, fair und berechtigt ist, und danach sieht es aus, gibt es keinen Grund zum Verzweifeln, sondern nur ein entschlossenes, energisches Dranbleiben bis es eine Lösung gibt mit der alle leben können.

Das ist Ihre Aufgabe als mündiger Bürger!

lg Hank 8)

christoph greber
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Beitrag von christoph greber » 10.09.2010, 14:05

Danke,

ja dran bleiben heißts jetzt :)

im recht bin ich sicherlich, dass sagen auch die ganzen personen denen ich meine problematik schildere. von den nachbarn her bin leider nur ich betroffen, alle anderen haben einen "stipfel" bekommen um ihre ausfahrt zu sichern. eigentlich ein wahnsinn

ich hätte noch eine frage: weiß jemand, wieviel pkw-stellplätze ein derartiges gewerbe mit 120 m^2 benötigt? gibt es hierfür irgend welche vorschreibungen? den im bescheid des lokals von der bezirks-hauptmanschaft steht eindeutig dass keine stellflächen vorhanden sind und die öffentlichen parkplätze benutzt werden müssen.

ich habe auch schon gehört, dass man der gemeinde eventuell einen amtsmissbrauch vorwerfen kann da diese es nicht genehmigen hätte dürfen!?!? hat hier jemand erfahrung?

Danke für die Auskünfte!

LG

Hank
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Beitrag von Hank » 14.09.2010, 02:48

Für ein normales Grundhandelsgewerbe gibt es sicherlich keine Vorschriften bezüglich Parkplätze, höchstens die Anzahl der Toiletten und Ausgänge usw. sind z.B. in der Gewerbeordnung vorgeschrieben.

Für Amtsmissbrauch muss der Beamte jedoch bewusst und mit Vorsatz seine Befugnisse dafür verwendet haben, in diesem Fall Ihr Recht auf Parkmöglichkeit etc. zu verhindern.

Was ist bitte ein "Stipfel"?

Jedenfalls, Sie kommen einer guten Lösung immer näher...

christoph greber
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Beitrag von christoph greber » 04.10.2010, 23:26

danke für die antwort. leider hat sich in meiner situation noch nichts gebessert. die garagenausfahrt wird noch immer ständig verparkt. die gemeinde sagt sie weiß keine lösung mehr und die polizei sagt sie kann die ganze situation nicht kontrollieren (teilweise sind sie 20 km weit weck auf streife und brauchen bis zu 40 min bis sie da sind). ich glaube mir bleibt leider kein anderer weg mehr wie der volksanwalt übrig....hat jemand mit dem volksanwalt schon erfahrungen gemacht?

ich hätte auch noch eine frage. dieses imbisslokal liegt in einer ganz engen gasse. auch die geruchsbelästigung ist enorm (fensteröffnen ist fast nicht mehr möglich) und die öffnungszeiten werden nicht eingehalten. wo kann ich mich hinwenden? kennt jemand zufällig einen anwalt der auf solche anrainerprobleme spezialiseirt ist? was kann man machen wenn die sachen welche im bescheid des lokals angeführt sind allesamt nicht eingehalten werden?

gibt es vielleicht irgend eine möglichkeit wo ich bei der gewerbeordnung einhaken kann? ich weiß echt nicht mehr weiter und bin schön langsam verzweifelt....

bin um jeden rat dankbar!

lg und danke für jede hilfe

Hank
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Beitrag von Hank » 06.10.2010, 18:10

Die Anrainerprobleme sind sicherlich vielfältiger als die Anrainer selber...
Ein auf allgemeine Anrainerprobleme spezialisierter Anwalt wäre daher sowas wie das juristische Ei des Kolumbus.

Lärm- und Geruchsbelästigung brauchen Sie sich jedenfalls nicht gefallen zu lassen. Eine zugeparkte Garage auch nicht.

Gewerbebehörde ist die Gemeinde, die ja z.B. in den Flächenwidmungsplänen bestimmt was Gewerbe- und Wohngebiet ist bzw. wo gemischte Nutzung wie in Ihrem Fall vorgesehen ist. Die Gewerbeordnung betrifft in erster Linie die zuständige Gewerbebehörde und den Gewerbetreibenden.

Sie haben jedoch ein Selbsthilferecht im Rahmen der Gesetze, um sich gegen unzumutbare Situationen zur Wehr zu setzen!!

Für Sie ist entscheidend, dass Sie unzumutbar belästigt werden. Das Kebap-Lokal muss alles tun, um für die Anrainer keine unzumutbare Belästigung zu sein.

In Ihrem Fall ist es kaum mehr eine Frage des Rechts, sondern eine politische und letztlich eine soziale Frage. Was sind das für handelnde Personen? Wie können die miteinander (reden)? Wie konnte es überhaupt soweit kommen?

Der Volksanwalt hilft nur bei konkreten Streitigkeiten zwischen Bürger und Behörde, d.h. wenn Sie selber einen ungerechten Bescheid erhalten haben.

Seien Sie also ab sofort der gefürchtete Christoph Greber, der gnadenlose Kebap-Sheriff, der sich nichts bieten lässt und kurzen Prozess macht mit lästigen Dauerstöreren:

Abschleppen, Falschparker zuparken, drucken Sie Anti-Kebap-Plakate und kleben Sie damit das Dorf zu. Gründen Sie die Liste "Anit-Kebap" - der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt...

Herzlichst Hank Hinterseer 8) 8) 8)

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