Gibt`s so etwas???

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Gibt`s so etwas???

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2004, 09:20

Ich wurde knapp 3 Jahre von einer Kanzlei in einem zivilrechtlichen Streit gegen die Fa. X vertreten, bei welchem noch das Urteil + eventuelle Berufungen noch offen sind. Nun meldete diese Firma Konkurs an und die Kanzlei wurde als Masseverwalter vom Landesgericht bestellt. Daraufhin wurde mein "Vertragsverhältnis" von der Kanzlei aus standesrechtlichen Gründen gekündigt, da sie ja beide Parteien nicht vertreten darf.



RAO §10 besagt doch, daß der Rechtsanwalt verpflichtet ist, gegnerische Parteien abzulehnen. Er ist außerdem "befangen"!

Es ist ja nun für mich kein fairer Prozess mehr möglich, auch wenn die Kanzlei anführt, dass der Masseverwalter "nur" Prozesspartei ist und er sich in der Streitverhandlung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen werde (Wo liegt da der Unterschied???).



Erst vertritt die Kanzlei mich gegen die Firma und nun sind sie "Geschäftsführer"???? und klagen gegen mich mit all meinem Wissen! Was ist mit der Treue, die ein RA dem Mandanten schenken muss?

Ich bezahle die Kanzlei, damit sie die "schwache" Leistungen, nun gegen mich verwenden können und alles nur aus Habgier??



Frechheit!!








DorisMihokovic
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RE: Gibt`s so etwas???

Beitrag von DorisMihokovic » 22.07.2004, 11:19

Am besten wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

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Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2004, 14:04

Muss bei einem Handelsgeschäft, der Gläubiger den Schuldner mahnen, wenn dieser seiner Zahlungsverpflichtung in der vereinbarten Frist nachkommt? Gesetzliche Bestimmung?

Danke!


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RE: Gibt`s so etwas???

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2004, 17:41

RAK hilft mir nichts....dann wird der RA im schlimmsten Fall der Job als Masseverwalter (sehr lukrativ) genommen. Davon habe ich ja jetzt auch nichts mehr...die arbeiten ja alle zusammen!



Anm: Die klagende Partei ist die Rechtsanwaltskanzlei, die mich gegen die klagende Partei vertreten hat??? Bedarf es hier einem Gesetz oder reicht der Hausverstand??


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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 22.07.2004, 18:01

Mahnen bzw. klagen kann natürlich jeder, was und wen er will, aber die Mahnspesen bzw. Klagskosten sind dann nicht zu bezahlen! Du hälst ja die vereinbarte Frist ein! Die Festlegung einer Frist ist ja ein zusätzlicher Vertragsbestand des Gläubigers, die sollte jedoch eingehalten werden. Wenn Du das nicht tust, dann kann er mahnen, muss aber nicht! Er könnte auch sofort klagen...kommt auf den Fall an!





Beispiel: Überweisung binnen 14 Tage heißt in Wirklichkeit: 14 Tage + ein paar Tage "Banküberweisungszeit"!



Frage: Wirst Du in einer Frist gemahnt? Das grenzt ja fast an Drohung!


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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 07:03

Danke fuer die Auskunft. Ich werde nicht geklagt, sondern muss das nur aufgrund meines Ferialjobs rausfinden. Ich hab mir schon gedacht, dass man nicht mahnen muss, da ich keine gesetzliche Bestimmung gefunden hab. Das mit dem Klagen weiss ich auch, bin ja selbst Jusstudentin. Ich war mir nur net sicher, da es ja eigentlich ueblich ist, dass man vorher den säumigen Kunden noch mal mahnt. Aber ich glaube es hat Auswirkungen auf den Prozess wenn man nicht mahnt, ich glaube der Kläger bekommt dann die Prozesskosten trotz Sieg nicht ersetzt, oder? Vielleicht weisst du ja das auch noch??? Danke


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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 09:07

> Danke fuer die Auskunft. Ich werde nicht geklagt, sondern muss das nur aufgrund meines Ferialjobs rausfinden. Ich hab mir schon gedacht, dass man nicht mahnen muss, da ich keine gesetzliche Bestimmung gefunden hab. Das mit dem Klagen weiss ich auch, bin ja selbst Jusstudentin. Ich war mir nur net sicher, da es ja eigentlich ueblich ist, dass man vorher den säumigen Kunden noch mal mahnt. Aber ich glaube es hat Auswirkungen auf den Prozess wenn man nicht mahnt, ich glaube der Kläger bekommt dann die Prozesskosten trotz Sieg nicht ersetzt, oder? Vielleicht weisst du ja das auch noch??? Danke

>


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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 09:12

Also i glaub i bin zu blöd, deine Antwort zu lesen, i bekomm immer nur meine Antwort zu sehen. Vielleicht kannst es noch mal schicken??? DANke


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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 09:44

Meinst Du das?



ZPO §45:



Hat der Beklagte durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage nicht Veranlassung gegeben und den in der Klage erhobenen Anspruch sofort bei erster Gelegenheit anerkannt, so fallen die Processkosten dem Kläger zur Last. Er hat auch die dem Beklagten durch das eingeleitete gerichtliche Verfahren verursachten Kosten zu ersetzen.








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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 09:49

Ja i glaub i mein das. Im Endeffekt heisst das also, dass wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde, dann braucht die Zahlung nicht mehr fällig gestellt werden und der Gläubiger kann sofort zum GH od BG gehen und bei einem Betrag bis 30.000 € das Mahnverfahren einleiten. Wurde kein Zahlungsziel vereinbart muss die Zahlung mit einer Mahnung fällig gestellt werden und wird dieser Termin nicht eingehalten kann das Gericht angerufen werden.


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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 10:15

Genau!



Der Gläubiger bedient sich dem Mahnverfahren (mit Zahlungsbefehl). Dann könnte der Schulner eventuell noch Einspruch erheben und dann käme es zu einem Zivilprozess, bei dem der Verlierer dann ALLES zahlen muss.



Ein Mahnverfahren ist außerdem besser, als ein persönliche mündliche oder schriftliche Mahnung, da ja dies schwer zu beweisen wäre. Mündlich = Aussage gegen Aussage! Schriftlich = Was stand im Brief drinnen und ist er angekommen?



Kommt der Brief (RSa od. RSb) vom Gericht, dann ist die Sachlage eindeutig...



Mahnverfahren werden meines Wissen EDV-mäßig gemacht und sind daher kostengüstig und man würde sich einem Prozess ersparen, das wird der Sinn der Zivilprozessordnung (§45)sein (novelliert am 01.01.2003)!



...bin leider kein Jurist, aber ich denke, so wird`s sein!




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RE: Mahnung im Geschäftsverkehr

Beitrag von JUSLINE » 23.07.2004, 10:17

Danke! Das mit dem Mahnverfahen ist kein Problem, dass weiss i selber und muss ich auch net rausfinden. Mein Hauptproblem war nur, ob man eine Mahnung schicken muss. Aber da man das nicht muss ist jetzt alles klar. Hast mir sehr geholfen.


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