Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
			
		
		
			- 
				
																			
								bosima							 
									
		- Beiträge: 28
 		- Registriert: 01.09.2008, 17:31
 		
		
						
						
		
		
						
						
													
							
						
									
						Beitrag
					
								von bosima » 25.05.2010, 11:55
			
			
			
			
			Hallo,
ich hätte da eine Frage zum Mietrecht.
Herr A hat die Wohnung mündlich an seine Nichte Frau B vermietet. Nun verstirbt Herr A, und der Erbe Herr C bekommt die Wohnung.
Ist der Mietvertrag von Frau B hinfällig? Muss ein neuer gemacht werden?
Der Mitvertrag ist von Zeugen beweisbar.
Danke!
			
									
									
		
		
				
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
		
			- 
				
																			
								Hausherr2							 
									
		- Beiträge: 81
 		- Registriert: 16.07.2007, 22:12
 		
		
						
						
		
		
						
						
													
							
						
									
						Beitrag
					
								von Hausherr2 » 01.06.2010, 16:48
			
			
			
			
			Hallo b ! Ein MV der dem MRG unterliegt ist nicht durch Tod kündbar sondern geht auf die Rechtsnachfolger ohne jeglichen Vertrag über. Ist die Wohnung in einem 1- oder 2- Familienhaus so kann der Erbe C den Mieter kündigen. mfg Hausherr
			
									
										
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
		
			- 
				
																			
								Hausherr2							 
									
		- Beiträge: 81
 		- Registriert: 16.07.2007, 22:12
 		
		
						
						
		
		
						
						
													
							
						
									
						Beitrag
					
								von Hausherr2 » 01.06.2010, 16:50
			
			
			
			
			hallo b!  Zusatz - auch mündliche Verträge sibnd rechtsgültig. mfg Hausherr
			
									
										
						 
		 
				
		
		 
	 
	
				
		
		
			- 
				
																			
								bosima							 
									
		- Beiträge: 28
 		- Registriert: 01.09.2008, 17:31
 		
		
						
						
		
		
						
						
													
							
						
									
						Beitrag
					
								von bosima » 27.07.2010, 10:44
			
			
			
			
			Wenn die Wohnung in einem  1-2 Familienhaus ist, müssen mir die anderen Wohnungen bzw. das Haus aber gehören oder?
Wie ist das in einem 3 Familienhaus?
Mündliche Verträge sind natürlich rechtsgültig, aber halt schwer beweisbar.
			
									
										
						 
		 
				
		
		 
	 
	
	
	
	
		Wer ist online?
		Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste