Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein Problem.
Ich wohne in einem ehemaligen Bauernhaus in einer kleinen Landgemeinde. Mein Vis-a-Vis Nachbar hat sein Haus und Grundstück an eine private Jugend-Organisation vererbt.
Das Haus wird als Jugendwohnheim mit bis zu 10 Jugendlichen geführt. Die Betreuer wechseln im 24-stunden Rhythmus.
Seitdem ist es mit der Ruhe vorbei.Zur Zeit ist es besonders schlimm:
Es wird Schlagzeug geübt (für die Musikhauptschule).
. Auf Grund der räumlichen Gegebenheiten wird mein Grundstück richtiggehend beschallt.
Ich muß z.b.Radio oder Fernseher (bei geschlossenen Fenstern) lauter stellen wenn drüben musiziert wird.
Eine Gartenbenützung ist nur mit großer Beeinträchtigung möglich.
Meine Fragen:
Wann darf wie lange geübt/musiziert werden?
Werden die Musikinstrumente unterschiedlich bewertet ( z.B.Lärmentwicklung Flöte – Schlagzeug!)
Was kann ich gegen diese unerwünschte Lärmquelle unternehmen (rechtliche Möglichkeiten) – da wenig Verständnis beim Vis-a-Vis.
Oder ist es das Beste wenn ich Haus und Hof verkaufe und mein Elternhaus aufgebe? Wobei es mir schwer fallen würde zu verkaufen – von der Kaufpreisminderung durch die Nachbarn abgesehen.
Danke im Voraus.
Joe
Schlagzeug-Übungszeiten
RE: Schlagzeug-Übungszeiten
eine orientierungshilfe dazu, wie gerichte die sache sehen, bietet zb. eine deutsche entscheidung zu http://www.ra-karlbrenner.de/laermlgurteil.htm
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