Anonymität der Geschworenen nicht gewährleistet?

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martin69
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Anonymität der Geschworenen nicht gewährleistet?

Beitrag von martin69 » 16.12.2009, 20:36

Meine Freundin wurde heute als Geschworene eingesetzt ... und was sie mir da erzählt hat lässt mich doch sehr an dem Sinn dieser "Institution" zweifeln.

Ist es üblich, dass die Geschworenen vor versammelter Belegschaft (Verteidiger, Staatsanwalt, Zuhörer, etc.) vereidigt bzw. angelobt werden? Wo bleibt denn da die Anonymität gegenüber den Parteien über die ich als Geschworene(r) zu richten habe?

Verzeihung ... stimmt ... Adressen und Telefonnummern werden nicht verteilt ... sorry ... musste sein :D

Der/die Richter(in) muss doch damit rechnen, dass der Urteilsspruch der Geschworenen, zumindest zum Teil, durch eine mögliche Angst vor Repressalien beeinflusst wird. Zumal es bei Geschworenen ja auch um die eher "härteren" Fälle geht (10 Jahre aufwärts).

Ist da irgendetwas schief gelaufen oder ist das Usus?



MG
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Beitrag von MG » 17.12.2009, 13:27

Was hat die Vereidigung mit Anonymität zu tun? Die Geschworenen müssen doch auch während des Prozesses anwesend sein und sind daher sichtbar. Außerdem muss der Name im Prozessakt aufscheinen, Sie dürfen die G ja nicht beleibig austauschen können. Also irgendwie versteh ich Ihre Frage nicht...

martin69
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Beitrag von martin69 » 17.12.2009, 20:37

Bei der Vereidigung wird man mit Namen aufgerufen und muss seinen Spruch aufsagen ("Ich gelobe ...") ... somit weiss der/die Angeklagte sofort wer welche Person ist ...

Und zum Grund meiner Frage ... dass Richter oder Angestellte des Gerichtes einem gewissen Risiko ausgesetzt sind, lässt sich wohl nicht vermeiden ... die haben aber immerhin die Wahl des Berufes ... habe ich als Geschworener das Recht abzulehnen, weil ich mich fürchte :D ... glaube nicht ...

Ich will auch nicht die Institution des Geschworenen an sich in Frage stellen ... lediglich einen (nicht unwesentlichen) Teilaspekt der Sache ... So wie sich das Prozedere für mich darstellt, wirft man hier zufällig ausgewählte Personen in eine für sie komplett unbekannte Situation, lässt sie dann aber im Grunde im Stich ... zumindest psychologisch ...

Und es ist mehr als unangenehm, wenn man eine Person, die einen beim Namen kennt, zu 10 / 15 / 20 Jahren Haft verurteilt ... meinen sie nicht? Und ich denke, dass dies Urteile sehr wohl (unnötig) negativ beeinflussen kann.

Überall ist von Datenschutz die Rede ... warum ist das in diesem Falle kein Thema?

Michael Thaler
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???

Beitrag von Michael Thaler » 19.12.2009, 04:53

das ist in der stpo geregelt, und ich hab noch nie davon gehört, dass ein geschworener durch einen schuldspruch probleme bekommen hat. das gibst eher im film. abgesehen davon ist ein geschworener teil der verhandlung, der den gesamten akt zur einsicht bekommt, und zudem auch noch ein fragerecht inne hat.

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