Ich habe folgende Frage:
Ist es dem Hausverwalter einer Eigentumsliegenschaft erlaubt, Schuhablagen vor Wohnungstüren durch eine Fremdfirma entfernen zu lassen?
Danke, Andrea
Eigentum?
Nicht sofort, aber es kann (und wird üblicherweise) vorher angekündigt. War es das nicht, muss man Ihnen den Schaden ersetzen.
Aber nur zur Klarstellung: Das Abstellen von Schuhen, etc. am Gang ist ein unzulässiger Eingriff des einzelnen Wohnungseigentümers in das Gemeinschaftseigentum und auch feuerpolizeilich verboten.
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Aber nur zur Klarstellung: Das Abstellen von Schuhen, etc. am Gang ist ein unzulässiger Eingriff des einzelnen Wohnungseigentümers in das Gemeinschaftseigentum und auch feuerpolizeilich verboten.
MfG
RA Michael Gruner
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