Mehrere Dienstorte im Arbeitsvertrag! Erlaubt ?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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rudinussbaum
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Registriert: 05.11.2008, 20:48

Mehrere Dienstorte im Arbeitsvertrag! Erlaubt ?

Beitrag von rudinussbaum » 05.11.2008, 21:01

Grüße,

Ich hätte da folgendes arbeitsrechliches Beispiel:

Darf ein in z.B. Niederösterreich ansässiges Unternehmen einen Arbeitgeber mehrere Dienstorte im Arbeitsvertrag "aufzwingen"?

Generell verbringt der Arbeitnehmer 99% seiner Zeit bei ein und dem selben Dienstort.

Was wäre wenn diese Dienstorte z.B. 50 km voneinander entfernt wären?
Muß der Dienstnehmer nach Wunsch des Vorgesetzen Vormittags bei Dienstort A verbringen und Nachmittags zu Dienstort B fahren?
Fährt der Dienstnehmer z.b. mit dem eigenen PKW von A nach B, steht im dann ein Kilometergeld zu?
Ist diese Zeit die der Dienstnehmer das Auto lenkt dann Arbeitszeit?
Ist diese Zeit die der Dienstnehmer dann im Auto als Beifahrer verbringt auch Arbeitszeit ?

Wohnt der Dienstnehmer z.B. 5km von Dienstort A entfernt, muß aber ausnahmsweise zu dem 70 km entfernten Dienstort C fahren. Ist diese Fahrt "nur" mit der Pendlerpauschale abgedeckt, oder hat der Dienstnehmer Anspruch auf ebenfalls KM-Geld (eigener PKW) und ist die Fahrzeit ebenfalls Arbeitszeit?

Nehmen wir an im unterzeichneten Arbeitsvertag des Dienstnehmers stehen auch die nicht näher definierten Worte ALL-IN.
Sind somit sämtliche möglichen Ansprüche wegen Reisezeit und Kosten von A nach B abgegolten, oder hat dieses "ALL IN" bezüglich Dienstort keinerlei Bedeutung.

Und noch ein Schmankerl:

Was ist wenn Dienstort A (99% Anwesenheit) 70km von Dienstort C entfernt ist. Dienstort C sich jedoch nahe einem Flughafen befindet, von dem 10mal im Jahr eine Dienstreise für den Arbeitnehmer beginnt. Hat der Arbeitnehmer dann, wie im Kollektivvertrag generell geregelt Anspruch auf KM-Geld für die Fahrt von daheim zum Flughafen, oder hat der AG recht, wenn er sagt, dass es dafür keinen Anspruch gibt, da ja Dienstort C gleich neben dem Flughafen ist.
Wie sieht es hier dann mit der Zeit aus die der Arbeitnehmer im Auto verbringt (Arbeitszeit).

Wäre interessant was ihr zu diesem Fall zu sagen habt.
Vielleicht könnt ihr mir auch die entsprechenden Gesetzes-Passagen dazu angeben.

Schöne Grüße

Rudinussbaum



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