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AMS-Kurs

Verfasst: 13.09.2018, 19:43
von tellme2
Meine Frage richtet sich an Personen, die sich mit dem Arbeitslosenrecht auskennen. Sachverhalt:
Nach 4 Jahren Invaliditätspension wurde meine Gattin durch eine Notoperation so weit "gebessert", dass die PVA der Meinung war, sie sei wieder arbeitsfähig. Klage dagegen war erfolglos, da der medizinische Gutachter bei Gericht festgestellt hat, dass sie max 4 Stunden täglich leichte Tätigkeit verrichten kann, wobei stündlich zwischen Sitzen und Stehen gewechselt werden soll. Im berufskundlichen Gutachten wurden Kassierin ohne Regalbetreuung bzw. Portier als mögliche Berufe genannt. Seit fast einem Jahr versuchen das AMS und meine Gattin einen Job zu finden. Mit 55 Jahren, den gesundheitlichen Einschränkungen und dem medizinischen Gutachten ein sinnloses Unterfangen.
Jetzt meine Frage: Kann das AMS eine laut Gutachten nur 4 Stunden täglich einsetzbare Person zu einem 8 Stundentag in einer Schulungsmaßnahme verpflichten oder gilt die Maximalzeit auch für solche Schulungen?

Besten Dank im Voraus für Ihre sachdienlichen Stellungnahmen

Re: AMS-Kurs

Verfasst: 24.09.2018, 11:16
von jansia
Ich denke die Maximalzeit gilt auch für solche Schulungen