Hallo liebes Forum,
ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir eine Erklärung liefern.
Ich habe Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale (einfache Strecke 30km), also € 58 im Monat. Was ich jetzt an meiner Situation nicht verstehe, ist, dass ich schlussendlich nur eine verringerte Lohnsteuer um ca. € 25 habe.
Ich habe eigentlich Lohnverrechnung bei der Matura gelernt und dabei haben wir das Pendlerpauschale erst zum Schluss abgezogen, also nach Berechnung der Bemessungsgrundlage:
Bruttolohn
-SV-Beträge
Bemessungsgrundlage Lst davon 35%
-Abzug der € 418,10 in meiner Steuerklasse,
- Penderpauschale €58
Nettogehalt
Bei meinem aktuellen Arbeitgeber wird das Pendlerpauschale folgendermaßen abgezogen:
Bruttolohn
-SV-Beträge
Bemessungsgrundlage Lst (Verringerung um €58) davon 35%
-Abzug € 418,10
Nettogehalt
Meine Matura liegt mittlerweile 3 Jahre zurück. Hat sich hier was geändert? Ich versteh einfach nicht ganz, warum mir nicht die kompletten € 58 zustehen sollten. Ist es dann schlauer, wenn ich das Pendlerpauschale beim Lohnsteuerausgleich einmal im Jahr geltend mache?
Vielen Dank für eure Antworten!
Lg
Berechnung Pendlerpauschale
-
- Beiträge: 56
- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Berechnung Pendlerpauschale
Hallo Steve,
so wie es berechnet wird stimmts schon
Das Pendlerpauschale verringert nur die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer.
Der PendlerEURO hingegen vermindert die Steuer direkt (sollten bei dir € 5,00 sein).
Die LSt sieht also folgendermaßen aus:
Brutto
-SV
-Pendlerpauschale
= Bemessung x Prozentsatz - Absetzbetrag - PendlerEuro = LSt
Es bleibt sich eigentlich egal, ob du es mit der Lohnverrechnung machst oder beim Jahresausgleich. Beim Ausgleich besteht nur die Gefahr, dass du es vergisst
Lg
so wie es berechnet wird stimmts schon
Das Pendlerpauschale verringert nur die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer.
Der PendlerEURO hingegen vermindert die Steuer direkt (sollten bei dir € 5,00 sein).
Die LSt sieht also folgendermaßen aus:
Brutto
-SV
-Pendlerpauschale
= Bemessung x Prozentsatz - Absetzbetrag - PendlerEuro = LSt
Es bleibt sich eigentlich egal, ob du es mit der Lohnverrechnung machst oder beim Jahresausgleich. Beim Ausgleich besteht nur die Gefahr, dass du es vergisst
Lg
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast