Berechnung Pendlerpauschale

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Steve1993
Beiträge: 1
Registriert: 27.08.2018, 15:17

Berechnung Pendlerpauschale

Beitrag von Steve1993 » 27.08.2018, 15:40

Hallo liebes Forum,

ich hoffe, ich bin hier richtig und jemand kann mir eine Erklärung liefern.

Ich habe Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale (einfache Strecke 30km), also € 58 im Monat. Was ich jetzt an meiner Situation nicht verstehe, ist, dass ich schlussendlich nur eine verringerte Lohnsteuer um ca. € 25 habe.

Ich habe eigentlich Lohnverrechnung bei der Matura gelernt und dabei haben wir das Pendlerpauschale erst zum Schluss abgezogen, also nach Berechnung der Bemessungsgrundlage:
Bruttolohn
-SV-Beträge
Bemessungsgrundlage Lst davon 35%
-Abzug der € 418,10 in meiner Steuerklasse,
- Penderpauschale €58
Nettogehalt

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber wird das Pendlerpauschale folgendermaßen abgezogen:
Bruttolohn
-SV-Beträge
Bemessungsgrundlage Lst (Verringerung um €58) davon 35%
-Abzug € 418,10
Nettogehalt

Meine Matura liegt mittlerweile 3 Jahre zurück. Hat sich hier was geändert? Ich versteh einfach nicht ganz, warum mir nicht die kompletten € 58 zustehen sollten. Ist es dann schlauer, wenn ich das Pendlerpauschale beim Lohnsteuerausgleich einmal im Jahr geltend mache?

Vielen Dank für eure Antworten!

Lg



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Berechnung Pendlerpauschale

Beitrag von JohnHannibalSmith » 27.08.2018, 16:04

Hallo Steve,

so wie es berechnet wird stimmts schon :-)

Das Pendlerpauschale verringert nur die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer.

Der PendlerEURO hingegen vermindert die Steuer direkt (sollten bei dir € 5,00 sein).

Die LSt sieht also folgendermaßen aus:

Brutto
-SV
-Pendlerpauschale
= Bemessung x Prozentsatz - Absetzbetrag - PendlerEuro = LSt

Es bleibt sich eigentlich egal, ob du es mit der Lohnverrechnung machst oder beim Jahresausgleich. Beim Ausgleich besteht nur die Gefahr, dass du es vergisst :-)

Lg

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