Urlaubsanspruch falsch berechnet

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Viennafranke
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Urlaubsanspruch falsch berechnet

Beitrag von Viennafranke » 07.08.2018, 12:32

Mein Eintritt in die Firma war am 26.06.17 laut Vertrag und im Vertrag steht auch, dass das normale Urlaubsgesetz gilt. Mir ist jetzt aufgefallen, dass der offizielle Urlaubsanspruch nach mehr als 6 Monaten der volle Urlaub für das Jahr 2017 wäre. Und damit wäre ich eine Woche über der Regelung. Erst Mal wusste ich nichts davon und habe mich mit den mir zugesagten 12 Tagen aliquot zufrieden gegeben. Jetzt wurde es aber von einem externen Dienstleister anders berechnet mit den kompletten 25 Tagen und dann wieder rückgängig gemacht von der Geschäftsführung. Deswegen ist es mir auch aufgefallen.

Jedoch möchte ich aus der Firma ausscheiden und dann wäre es für mich schon eine Sache, ob ich 13 Tage mehr oder weniger bspw. ausgezahlt bekomme, wenn ich davor keinen Urlaub mehr habe/nehme. Was soll ich tun? Habe ich da sozusagen im Unwissen einer mündliche Abmachung zugestimmt, die ich jetzt nicht mehr rückgängig machen kann?



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Urlaubsanspruch falsch berechnet

Beitrag von JohnHannibalSmith » 07.08.2018, 12:55

Hallo,

das was du über den Urlaub geschrieben hast stimmt grundsätzlich: Der Urlaub entsteht in den ersten 6 Monaten aliquot, und dann im vollen Ausmaß. Wir reden hier aber nur vom ANSPRUCH, nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten.

Du bist am 26.06.2017 eingetreten, somit geht dein Urlaubsjahr immer bis 25.06.

Somit hast du per 31.08.2018 folgenden Urlaubsanspruch (falls du austreten würdest): 26.06.2017 - 25.06.2018 = 25 Arbeitstage (30 Werktage) + 26.06.2018 - 31.08.2018 (69 Kalendertage) = 4,59 Arbeitstage (5,51 Werktage).

Gesamtanspruch somit 29,59 Arbeitstage bzw. 35,51 Werktage.

Dort musst du nun deine konsumierten Urlaubstage abziehen und erhältst somit deinen Resturlaub, welcher ausbezahlt wird.

EDIT: Es kommt vor allem auch drauf an, was in deinem Vertrag wirklich drinnen steht: Wurde als Urlaubsjahr das KALENDERJAHR oder das ARBEITSJAHR vereinbart? Falls nichts vereinbart wurde, gilt das Arbeitsjahr, somit gilt Obiges!

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