Kündigungsfrist nach langjähriger zugehörigkeit
Verfasst: 23.07.2018, 18:53
Hallo,
Ich befinde mich seit dem 05.12.2001 in einem nicht tarifgebundenem Dienstverhältnis.
Da ich mich beruflich umorientieren möchte habe ich eine Frage zur Kündigungsfrist.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits gekündigt werden mit einer Frist von
4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Arbeiter verbindlich, wenn dieser selbst kündigt.
Frage:
Ist der letzte Absatz rechtens und muss ich mich an der 6 monatigen Kündigungsfrist halten?
MfG
Matthias
Ich befinde mich seit dem 05.12.2001 in einem nicht tarifgebundenem Dienstverhältnis.
Da ich mich beruflich umorientieren möchte habe ich eine Frage zur Kündigungsfrist.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits gekündigt werden mit einer Frist von
4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Arbeiter verbindlich, wenn dieser selbst kündigt.
Frage:
Ist der letzte Absatz rechtens und muss ich mich an der 6 monatigen Kündigungsfrist halten?
MfG
Matthias