Kündigungsfrist nach langjähriger zugehörigkeit

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mato
Beiträge: 1
Registriert: 23.07.2018, 18:35

Kündigungsfrist nach langjähriger zugehörigkeit

Beitrag von Mato » 23.07.2018, 18:53

Hallo,

Ich befinde mich seit dem 05.12.2001 in einem nicht tarifgebundenem Dienstverhältnis.
Da ich mich beruflich umorientieren möchte habe ich eine Frage zur Kündigungsfrist.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits gekündigt werden mit einer Frist von

4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Arbeiter verbindlich, wenn dieser selbst kündigt.

Frage:
Ist der letzte Absatz rechtens und muss ich mich an der 6 monatigen Kündigungsfrist halten?

MfG
Matthias



JohnHannibalSmith
Beiträge: 56
Registriert: 01.06.2018, 19:54

Re: Kündigungsfrist nach langjähriger zugehörigkeit

Beitrag von JohnHannibalSmith » 24.07.2018, 07:42

Unter der Annahme, dass es sich hier um ein Angestelltenverhältnis handelt, ist es rechtens ja.

Siehe dazu § 20 (4) AngG. Dieser besagt: Mangels einer für ihn günstigeren Vereinbarung kann der Angestellte das Dienstverhältnis mit dem letzten Tage eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist lösen. Diese Kündigungsfrist kann durch Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden; doch darf die vom Dienstgeber einzuhaltende Frist nicht kürzer sein als die mit dem Angestellten vereinbarte Kündigungsfrist.

Beim Arbeiter wäre es auch rechtens, da hier kein zwingnedes Recht vorliegt. Im Gegensatz zum Angestelltengesetz kann die 14-tägige Kündigungsfrist für Arbeiterinnen/Arbeiter im Kollektivvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelvertrag auch zu Ungunsten der Arbeiterin/des Arbeiters geändert werden. Jedenfalls muss die Kündigungsfrist für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber und für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer gleich sein. Viele Kollektivverträge sehen auch Kündigungstermine vor. dies findet sich in der GewO bzw. im ABGB (mindestens 14 Tage).

Andreas Hofer4
Beiträge: 217
Registriert: 07.09.2007, 11:52

Re: Kündigungsfrist nach langjähriger zugehörigkeit

Beitrag von Andreas Hofer4 » 24.07.2018, 15:07

nur noch ein kleiner Hinweis: der Begriff "Tarifgebundenheit" existiert im österreichischen Recht nicht. Nur zur Sicherheit, dies hier ist eine österreichische Seite und die Antworten beziehen sich auf österreichisches Recht.

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