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Datenschutzerklärung

Verfasst: 02.07.2018, 13:42
von artist
Hallo!

Ich bitte jemanden der sich auskennt, mir zu sagen, ob die Firma hat Recht diese Datenschutzerklärung so aufzustellen. Mir ist unklar, wie eine Firma einen Recht haben kann alleien zu beutrteilen, ob Verschweigenheitspflicht verstoßen wurde oder nicht und Geld dafür zu verlangen? Braucht man nicht dazu eine dritte, neutrale Instanz der das beurteilen kann? Ist das glaubwürdig und üblich so?
Hier Auschnitt aus Datenschuterklärung: "Ich verpflichte mich gegenüber
XY GmbH, dazu, über alle im Zusammenhang mit XY GmbH-Bestellungen erlangten Kenntnisse völliges Stillschweigen zu bewahren und alle mir übergebenen Unterlagen, sowie die Inhalte von Gesprächen streng vertraulich zu behandeln. Erfüllungsgehilfen werde ich zu gleich strenger Verschwiegenheit verpflichten. Jeder Verstoß meinerseits bzw. einer meiner Erfüllungsgehilfen gegen diese Verschwiegenheitspflicht verwirkt eine Vertragsstrafe von EURO 2.000,- unbeschadet der Pflicht, einen etwaigen höheren Schaden zu ersetzen."



p.s. Deutsche Firma, freiberuflich

Vielen Dank für Ihre Hilfe..:)

Re: Datenschutzerklärung

Verfasst: 03.07.2018, 06:53
von FHoll
Ich denke, da wurde etwas missverstanden.

Zunächst mal dürfte das nicht Bestandteil der Datenschutzerklärung sein. In der Datenschutzerklärung wird genannt, welche Daten von einem Betrieb gesammelt, gespeichert und verwertet werden bzw. wie die Daten von fremden Zugriff geschützt werden.
Der zitierte Absatz hingegen dürfte einem Vertrag entnommen sein, der mit der XY GmbH eingegangen werden kann. (Formulierung "Ich verpflichte mich...")

In einem Vertrag kann Stillschweigen vereinbart werden. Wird dem bei aufrechtem Vertrag nicht Folge geleistet, handelt es sich um einen Vertragsbruch. In einem Vertrag können Konsequenzen eines Vertragsbruchs festgelegt werden, in diesem Fall eben €2000.

Die XY GmbH hat damit aber nicht das Recht, alleine zu beurteilen, ob gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen wurde. Beide Vertragspartner müssten sich einig sein, dass es einen Verstoß gab, damit das unkompliziert über die Bühne geht. Andernfalls gäbe es einen Zivilprozess (In Österreich ein Zivilverfahren - aber bei deutscher Firma deutsches Recht(?)) in dem bewiesen werden müsste, dass der Vertrag gebrochen wurde, bzw. dass er nicht gebrochen wurde.

Üblich ist sowas zumindest in bestimmten Branchen, zB. im Medienbereich. Vom örtlichen Bäcker würde ich es nicht erwarten.

Re: Datenschutzerklärung

Verfasst: 03.07.2018, 14:37
von artist
Bild
Es heisst doch Dantenschutzerklärung, aber ich soll es, wenn ich Sie richtig verstanden habe, als Vertrag sehen, und die 2000 als nur Strafe für Vertoß gegen Vertrag sehen, doch sie mussen das nachweisen im Gericht..Verstehe ich es richtig, ist es so üblich und mann soll es ruhig unterschreiben, Komplikationen sind nicht zu erwarten, so zu sagen weil ich natürlich nicht vor habe irgendwelche Daten weiter zu geben?

p.s. das soll dazu dienen dass sich Firma von mir schützt wegen Missbrauch von Daten..

Vielen Dank :D