Hallo,
Zu meinem Vorfall, ich arbeite seit Dez. 17 im Verkauf 25std. in der Woche.
Wir bekommen wenn die Filialleitung nicht da ist,immer ein Maßnahmenprotokoll wo draufsteht, was an diesem Tag zu tun ist und wie lange wir dafür brauchen dürfen. Wir arbeiten immer zu zweit, schaffen aber nicht immer alles da es oft wegen Kundenbetreuung sich nicht ausgeht bzw. wir für gewisse Sachen einfach länger brauchen. Auch letzte Woche haben wir den Umbau und Lieferung nicht ganz geschafft, weil wir andere sachen zwischen noch machen mussten. Am nächsten Tag zitierte mich die Chefin ins Büro und bekam eine Gesprächsnotiz vorgehalten was man unterschreiben Muss und diese wird der Gebietsleitung weitergegeben.
Da ich in eile da ich eh schon 2std. länger in der Firma war, hab ich mir dies schnell angehört und unterschrieben.
Da stand drauf:
Bei nächsten nicht einhalten des Maßnahmenprotokoll wird es ein Ausschluss aus dem Arbeitsverhältniss geben.
Zu meiner Frage:
Kann man wegen zu wenig / bis nicht erbrachter Leistung einfach so gekündigt werden?
Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung
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- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung
Kurz gesagt: ja, eine Kündigung ist möglich (bei uns in Österreich herrscht „Kündigungsfreiheit“ und es gibt auch keinen generellen Kündigungsschutz wie in Deutschland, ein Grund für die Kündigung muss auch nicht angegeben werden).
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