Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden
Verfasst: 04.06.2018, 21:51
Hallo!
Folgende Situation:
Ich arbeite geringfügig (10 Stunden) mit freier Zeiteinteilung; anfangs von zu Hause aus. Mein Chef hatte mir (nachdem ich ihn gebeten habe, mir etwas für die Arbeit essentielles zu schicken, damit ich weiterarbeiten kann), nach einer Woche keine Antwort (auf meine Mail) geschickt. Dann wollte er sich nach dieser Woche für ein Meeting treffen; da er aber nur an genau einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit Zeit hatte, wo ich verhindert war, ist auch da kein Treffen zustande gekommen. In der Folgewoche wiederrum hatte er keine Zeit. Als wir dann endlich das Meeting abhielten, war er so im Stress, dass er mir kaum Arbeit geben konnte - er sagte mir nur, dass er mir das, was zu tun ist, noch schicken würde (er müsste es erst vorbereiten). Wie ihr euch wahrscheinlich jetzt denken könnt: Es kam wieder eins bis zwei Wochen nichts. So hat sich mit der Zeit einiges an Stunden angehäuft, die ich nicht arbeiten konnte, weil mir eben nichts gegeben wurde. Ich wollte in der Zeiterfassung nicht "Warten auf Antwort..." eintragen, da mir das blöd vorkam - hätte ich aber machen sollen, da mir mein Chef dann später erklärt hat, dass ich einiges an Minusstunden habe und diese jetzt dann in nächster Zeit einarbeiten muss. Bei einem erneutem Gespräch vor kurzem erklärte er mir, dass das keine Arbeitszeit war, da ich ja nichts gearbeitet habe - ich war aber bereit, konnte aber eben nicht weil ich nichts gekriegt habe.
Die Frage nun: Sind das Minusstunden? Man kann mir vielleicht vorhalten, dass ich ihm öfter hätte schreiben müssen, aber 1.) ich wollte ihn einerseits nicht nerven und 2.) war unter der Annahme, dass er sich melden wird, weil, naja, das ja der normale Fall ist. Des Weiteren ist es auch mein erster Job, d.h. Unsicherheit und generelle Ungewissheit waren präsent.
Eine weitere Frage: In meinem Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, die besagt, dass Ansprüche aus dem Dienstverhältnis nach drei Monaten verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden. Da ich in den Monaten vor dieser "dunklen Periode" einiges an Überstunden (Mehrstunden?) angesammelt habe (bzw. hatte), jedoch mehr als drei Monate dazwischenliegen, nehme ich an, dass diese Überstunden bzw. Mehrstunden (Plusstunden) verfallen sind. Daher die Frage: Gilt dieser Verfall bi-direktional, d.h., Verfallen seine Ansprüche (eben z.B. an Minusstunden) auch binnen drei Monate?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe/ jeden Rat.
Folgende Situation:
Ich arbeite geringfügig (10 Stunden) mit freier Zeiteinteilung; anfangs von zu Hause aus. Mein Chef hatte mir (nachdem ich ihn gebeten habe, mir etwas für die Arbeit essentielles zu schicken, damit ich weiterarbeiten kann), nach einer Woche keine Antwort (auf meine Mail) geschickt. Dann wollte er sich nach dieser Woche für ein Meeting treffen; da er aber nur an genau einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit Zeit hatte, wo ich verhindert war, ist auch da kein Treffen zustande gekommen. In der Folgewoche wiederrum hatte er keine Zeit. Als wir dann endlich das Meeting abhielten, war er so im Stress, dass er mir kaum Arbeit geben konnte - er sagte mir nur, dass er mir das, was zu tun ist, noch schicken würde (er müsste es erst vorbereiten). Wie ihr euch wahrscheinlich jetzt denken könnt: Es kam wieder eins bis zwei Wochen nichts. So hat sich mit der Zeit einiges an Stunden angehäuft, die ich nicht arbeiten konnte, weil mir eben nichts gegeben wurde. Ich wollte in der Zeiterfassung nicht "Warten auf Antwort..." eintragen, da mir das blöd vorkam - hätte ich aber machen sollen, da mir mein Chef dann später erklärt hat, dass ich einiges an Minusstunden habe und diese jetzt dann in nächster Zeit einarbeiten muss. Bei einem erneutem Gespräch vor kurzem erklärte er mir, dass das keine Arbeitszeit war, da ich ja nichts gearbeitet habe - ich war aber bereit, konnte aber eben nicht weil ich nichts gekriegt habe.
Die Frage nun: Sind das Minusstunden? Man kann mir vielleicht vorhalten, dass ich ihm öfter hätte schreiben müssen, aber 1.) ich wollte ihn einerseits nicht nerven und 2.) war unter der Annahme, dass er sich melden wird, weil, naja, das ja der normale Fall ist. Des Weiteren ist es auch mein erster Job, d.h. Unsicherheit und generelle Ungewissheit waren präsent.
Eine weitere Frage: In meinem Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, die besagt, dass Ansprüche aus dem Dienstverhältnis nach drei Monaten verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden. Da ich in den Monaten vor dieser "dunklen Periode" einiges an Überstunden (Mehrstunden?) angesammelt habe (bzw. hatte), jedoch mehr als drei Monate dazwischenliegen, nehme ich an, dass diese Überstunden bzw. Mehrstunden (Plusstunden) verfallen sind. Daher die Frage: Gilt dieser Verfall bi-direktional, d.h., Verfallen seine Ansprüche (eben z.B. an Minusstunden) auch binnen drei Monate?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe/ jeden Rat.