Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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GMan
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Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden

Beitrag von GMan » 04.06.2018, 21:51

Hallo!

Folgende Situation:

Ich arbeite geringfügig (10 Stunden) mit freier Zeiteinteilung; anfangs von zu Hause aus. Mein Chef hatte mir (nachdem ich ihn gebeten habe, mir etwas für die Arbeit essentielles zu schicken, damit ich weiterarbeiten kann), nach einer Woche keine Antwort (auf meine Mail) geschickt. Dann wollte er sich nach dieser Woche für ein Meeting treffen; da er aber nur an genau einem Tag zu einer bestimmten Uhrzeit Zeit hatte, wo ich verhindert war, ist auch da kein Treffen zustande gekommen. In der Folgewoche wiederrum hatte er keine Zeit. Als wir dann endlich das Meeting abhielten, war er so im Stress, dass er mir kaum Arbeit geben konnte - er sagte mir nur, dass er mir das, was zu tun ist, noch schicken würde (er müsste es erst vorbereiten). Wie ihr euch wahrscheinlich jetzt denken könnt: Es kam wieder eins bis zwei Wochen nichts. So hat sich mit der Zeit einiges an Stunden angehäuft, die ich nicht arbeiten konnte, weil mir eben nichts gegeben wurde. Ich wollte in der Zeiterfassung nicht "Warten auf Antwort..." eintragen, da mir das blöd vorkam - hätte ich aber machen sollen, da mir mein Chef dann später erklärt hat, dass ich einiges an Minusstunden habe und diese jetzt dann in nächster Zeit einarbeiten muss. Bei einem erneutem Gespräch vor kurzem erklärte er mir, dass das keine Arbeitszeit war, da ich ja nichts gearbeitet habe - ich war aber bereit, konnte aber eben nicht weil ich nichts gekriegt habe.

Die Frage nun: Sind das Minusstunden? Man kann mir vielleicht vorhalten, dass ich ihm öfter hätte schreiben müssen, aber 1.) ich wollte ihn einerseits nicht nerven und 2.) war unter der Annahme, dass er sich melden wird, weil, naja, das ja der normale Fall ist. Des Weiteren ist es auch mein erster Job, d.h. Unsicherheit und generelle Ungewissheit waren präsent.

Eine weitere Frage: In meinem Arbeitsvertrag findet sich eine Klausel, die besagt, dass Ansprüche aus dem Dienstverhältnis nach drei Monaten verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden. Da ich in den Monaten vor dieser "dunklen Periode" einiges an Überstunden (Mehrstunden?) angesammelt habe (bzw. hatte), jedoch mehr als drei Monate dazwischenliegen, nehme ich an, dass diese Überstunden bzw. Mehrstunden (Plusstunden) verfallen sind. Daher die Frage: Gilt dieser Verfall bi-direktional, d.h., Verfallen seine Ansprüche (eben z.B. an Minusstunden) auch binnen drei Monate?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe/ jeden Rat.



JohnHannibalSmith
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Re: Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden

Beitrag von JohnHannibalSmith » 05.06.2018, 10:14

Hallo,

mE können das keine Minusstunden sein, da du ja Arbeitsbereit warst. hier meine Ausführungen dazu:

§ 1155 ABGB sieht Folgendes vor:

Auch für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, gebührt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf der Seite des Dienstgebers liegen, daran verhindert worden ist; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder erwerben absichtlich versäumt hat.

Dieser Paragraph gewährt dem Dienstnehmer unter gewissen Voraaussetzungen trotz unterbliebener Arbeitsleistung einen Entgeltanspruch. Der hier relevante Hinderungsgrund muss im Bereich des Dienstgebers liegen, wobei nicht erheblich ist, ob die Verhinderung auf den Willen des Dienstgebers zurückzuführen ist. Auch auf ein Verschulden des Dienstgebers kommt es nicht an. Der Dienstnehmer muss jedoch während der "Verhinderung" arbeitsbereit sein. Dies setzt zumindest eine dem Dienstgeber angebotene Arbeitsleistung voraus.

In deinem Fall handelt es sich wohl darum, dass du trotz öfterem Auffordern einfach keine Unterlagen bekommen hast (somit liegt es mE sehr wohl in der Sphäre des Dienstgebers). Gibt sicher auch schon unzählige Judikate dazu.

Lg

GMan
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Re: Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden

Beitrag von GMan » 05.06.2018, 11:15

JohnHannibalSmith hat geschrieben:
05.06.2018, 10:14
Hallo,

mE können das keine Minusstunden sein, da du ja Arbeitsbereit warst. hier meine Ausführungen dazu:

§ 1155 ABGB sieht Folgendes vor:

Auch für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, gebührt dem Dienstnehmer das Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf der Seite des Dienstgebers liegen, daran verhindert worden ist; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder erwerben absichtlich versäumt hat.

Dieser Paragraph gewährt dem Dienstnehmer unter gewissen Voraaussetzungen trotz unterbliebener Arbeitsleistung einen Entgeltanspruch. Der hier relevante Hinderungsgrund muss im Bereich des Dienstgebers liegen, wobei nicht erheblich ist, ob die Verhinderung auf den Willen des Dienstgebers zurückzuführen ist. Auch auf ein Verschulden des Dienstgebers kommt es nicht an. Der Dienstnehmer muss jedoch während der "Verhinderung" arbeitsbereit sein. Dies setzt zumindest eine dem Dienstgeber angebotene Arbeitsleistung voraus.

In deinem Fall handelt es sich wohl darum, dass du trotz öfterem Auffordern einfach keine Unterlagen bekommen hast (somit liegt es mE sehr wohl in der Sphäre des Dienstgebers). Gibt sicher auch schon unzählige Judikate dazu.

Lg
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe auch vorher bei der AK angerufen und die Ersteinschätzung deckt sich mit dem, was du geschrieben hast.

nononame
Beiträge: 13
Registriert: 17.05.2018, 16:43

Re: Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden

Beitrag von nononame » 05.06.2018, 23:22

ja das kann der Chef doch nicht bringen und behaupten, du hättest zu wenig gearbeitet in dem Fall...so richtig sympathisch wirkt er Chef jetzt auch nicht...

GMan
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Registriert: 04.06.2018, 18:20

Re: Überstunden (Mehrstunden?) und Minusstunden

Beitrag von GMan » 06.06.2018, 08:31

nononame hat geschrieben:
05.06.2018, 23:22
ja das kann der Chef doch nicht bringen und behaupten, du hättest zu wenig gearbeitet in dem Fall...so richtig sympathisch wirkt er Chef jetzt auch nicht...
Seine Begründung war, dass ich in dieser Zeit nichts gearbeitet hätte und das bei Gleitzeit halt einmal so ist; also, dass man nicht immer notwendigerweise 10 Stunden pro Woche arbeitet. Vor allem sind diese zehn Stunden pro Woche ja nur "ungefähr".

In meinem Arbeitsvertrag hingegen steht, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 10 Stunden pro Woche beträgt.

Bzgl. Sympathie sag ich besser nix :mrgreen:

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