Angestellt & "geringfügig" selbstständig
Verfasst: 25.03.2018, 15:45
Hallo!
Ich hatte bereits vor 1,5 Jahren hier im Forum einen Thread mit Fragen zur Geringfügigkeit bei 2 Jobs eröffnet (klick), inzwischen hat sich die Lage allerdings etwas geändert und ich habe neue Fragen, was die Zusatzkosten, etc. angeht.
Folgendermaßen sah es bisher aus:
1. Job: Geringfügig angestellt + selbstversichert (WGKK, ca. 60€/Monat)
2. Job: Als Kleinstunternehmer/Kleinstverdiener/Neuer Selbständiger in der Kinderbetreuung - ich schreibe der Familie jedes Monat eine Rechnung (scheint eine Art Honorrarnote zu sein), sie bezahlen dafür angeblich ca. 1 Euro Unfallversicherung/Monat für mich und setzen die Kosten am Ende des Jahres von der Steuer ab (siehe hier).
3. Student - über die Uni bin ich auch unfallversichert.
Beide Jobs wurden getrennt voneinander behandelt (1x angestellt & 1x selbstständig) und da ich mit 2. bisher immer unter der Grenze von knapp 5000€ war (12 * Geringfügigkeitsfreigrenze), musste ich nichts melden und mich auch nicht extra bei der SVA versichern.
Die neue Situation:
1. Job: Angestellt über der Geringfügigkeitsgrenze & darüber versichert (1000-1100€ brutto/Monat)
2. Genau wie bisher & nicht bei der SVA versichert (bisher immer unter 2000€/Jahr, also 100-200€/Monat, ich arbeite allerdings nicht jedes Monat)
3. Student - über die Uni bin ich auch unfallversichert.
Ich habe schon mehreres gelesen, zum Teil von 11000€, über denen ich Abgaben zahlen müsste, falls ich sie denn überhaupt erreichen würde und dann wiederum von einem Gewinn von ca. 4700€, die nicht überschritten werden dürfen und zusätzlich von lohnsteuerpflichtigen Einkünften mit 730€ - alles in allem hat googlen meiner Verwirrung nicht geholfen.
Gilt für mich auch jetzt noch immer dieselbe Regelung, also solange ich mit 2. unter den ca. 5000€/Jahr bleibe, muss ich weder etwas extra bezahlen, noch etwas melden oder mich bei der SVA versichern?
Ich hatte bereits vor 1,5 Jahren hier im Forum einen Thread mit Fragen zur Geringfügigkeit bei 2 Jobs eröffnet (klick), inzwischen hat sich die Lage allerdings etwas geändert und ich habe neue Fragen, was die Zusatzkosten, etc. angeht.
Folgendermaßen sah es bisher aus:
1. Job: Geringfügig angestellt + selbstversichert (WGKK, ca. 60€/Monat)
2. Job: Als Kleinstunternehmer/Kleinstverdiener/Neuer Selbständiger in der Kinderbetreuung - ich schreibe der Familie jedes Monat eine Rechnung (scheint eine Art Honorrarnote zu sein), sie bezahlen dafür angeblich ca. 1 Euro Unfallversicherung/Monat für mich und setzen die Kosten am Ende des Jahres von der Steuer ab (siehe hier).
3. Student - über die Uni bin ich auch unfallversichert.
Beide Jobs wurden getrennt voneinander behandelt (1x angestellt & 1x selbstständig) und da ich mit 2. bisher immer unter der Grenze von knapp 5000€ war (12 * Geringfügigkeitsfreigrenze), musste ich nichts melden und mich auch nicht extra bei der SVA versichern.
Die neue Situation:
1. Job: Angestellt über der Geringfügigkeitsgrenze & darüber versichert (1000-1100€ brutto/Monat)
2. Genau wie bisher & nicht bei der SVA versichert (bisher immer unter 2000€/Jahr, also 100-200€/Monat, ich arbeite allerdings nicht jedes Monat)
3. Student - über die Uni bin ich auch unfallversichert.
Ich habe schon mehreres gelesen, zum Teil von 11000€, über denen ich Abgaben zahlen müsste, falls ich sie denn überhaupt erreichen würde und dann wiederum von einem Gewinn von ca. 4700€, die nicht überschritten werden dürfen und zusätzlich von lohnsteuerpflichtigen Einkünften mit 730€ - alles in allem hat googlen meiner Verwirrung nicht geholfen.
Gilt für mich auch jetzt noch immer dieselbe Regelung, also solange ich mit 2. unter den ca. 5000€/Jahr bleibe, muss ich weder etwas extra bezahlen, noch etwas melden oder mich bei der SVA versichern?