Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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ABCKatze
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Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von ABCKatze » 25.03.2018, 15:45

Hallo!

Ich hatte bereits vor 1,5 Jahren hier im Forum einen Thread mit Fragen zur Geringfügigkeit bei 2 Jobs eröffnet (klick), inzwischen hat sich die Lage allerdings etwas geändert und ich habe neue Fragen, was die Zusatzkosten, etc. angeht.

Folgendermaßen sah es bisher aus:
1. Job: Geringfügig angestellt + selbstversichert (WGKK, ca. 60€/Monat)
2. Job: Als Kleinstunternehmer/Kleinstverdiener/Neuer Selbständiger in der Kinderbetreuung - ich schreibe der Familie jedes Monat eine Rechnung (scheint eine Art Honorrarnote zu sein), sie bezahlen dafür angeblich ca. 1 Euro Unfallversicherung/Monat für mich und setzen die Kosten am Ende des Jahres von der Steuer ab (siehe hier).
3. Student - über die Uni bin ich auch unfallversichert.

Beide Jobs wurden getrennt voneinander behandelt (1x angestellt & 1x selbstständig) und da ich mit 2. bisher immer unter der Grenze von knapp 5000€ war (12 * Geringfügigkeitsfreigrenze), musste ich nichts melden und mich auch nicht extra bei der SVA versichern.

Die neue Situation:
1. Job: Angestellt über der Geringfügigkeitsgrenze & darüber versichert (1000-1100€ brutto/Monat)
2. Genau wie bisher & nicht bei der SVA versichert (bisher immer unter 2000€/Jahr, also 100-200€/Monat, ich arbeite allerdings nicht jedes Monat)
3. Student - über die Uni bin ich auch unfallversichert.

Ich habe schon mehreres gelesen, zum Teil von 11000€, über denen ich Abgaben zahlen müsste, falls ich sie denn überhaupt erreichen würde und dann wiederum von einem Gewinn von ca. 4700€, die nicht überschritten werden dürfen und zusätzlich von lohnsteuerpflichtigen Einkünften mit 730€ - alles in allem hat googlen meiner Verwirrung nicht geholfen.

Gilt für mich auch jetzt noch immer dieselbe Regelung, also solange ich mit 2. unter den ca. 5000€/Jahr bleibe, muss ich weder etwas extra bezahlen, noch etwas melden oder mich bei der SVA versichern?



schanzenpeter
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von schanzenpeter » 25.03.2018, 18:47

Ich denke, ich hab da was ganz brauchbares gefunden:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... igung.html

ABCKatze
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von ABCKatze » 26.03.2018, 00:08

Die Sache ist ja die, dass ich eben nicht noch geringfügig nebenbei angestellt bin, sondern selbstständig (was die "Recherche" in meinem anderen Thread ergeben hat) - allerdings eben unter der Grenze, sodass ich, zumindest sah es vorher so aus, nichts melden bzw. mich zusätzlich bei der SVA versichern musste.

Da ich jetzt aber mit Job #1 nicht mehr nur geringfügig verdiene, ist das ein neuer Sonderfall, zu dem ich bisher nirgends vernünftige (und verständliche) Infos finden konnte.

Andreas Hofer4
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von Andreas Hofer4 » 26.03.2018, 12:11

Es gilt wie schon in ihrer urspünglichen Frage beantwortet: für die Sozialversicherung werden unselbständige (GKK) und selbständige (SVA) Tätigkeiten getrennt behandelt und nicht zusammengerechnet. - Sie sind jetzt über die GKK vollversichert (Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze) und bei der SVA nicht versichert (unter der Geringfügigkeitsgrenze: € 5.256,60/Jahr).

Für die Einkommensteuer (Finanzamt) werden aber ALLE Einkünfte zusammengerechnet. Die Einkommensteuerpflicht beginnt erst mit Einkünften über € 11.000,-- pro Jahr. Dabei werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen; (Bruttolohn minus Sozialversicherung = Bemessungsgrundlage für LSt/ESt; auch das 13./14. zählt nicht dazu).

Dann gibt es noch die Sonderregelgung der Freigrenze von 730,-- pro Jahr: wenn sie neben ihren lohnsteuerpflichtigen Einkünften (aus ihrer Angestelltentätigkeit) Nebeneinkünfte z.B. aus einer selbständigen Tätigkeit haben, die unter 730 Euro pro Jahr sind, brauchen sie diese nicht in einer Einkommensteuererklärung deklarieren. Überschreiten die Nebeneinkünfte diese Grenzen, wird der gesamte Betrag versteuert (soweit die gesamten Einkünfte über 11.000,-- im Jahr liegen).

ABCKatze
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von ABCKatze » 26.03.2018, 13:12

Es werden zur Berechnung für die 11000€-Grenze also einfach die Netto-Löhne genommen? Dann komme ich, auch mit meiner normalen Anstellung alleine, sehr knapp darüber (12*Netto-Lohn).

Das heißt:
- Extra versichern muss ich mich weiterhin nicht und auch nichts an die SVA melden, da ich unter der Gerinfügigkeitsgrenze von ca. 5200€/Jahr bin.
- Falls ich durch 2. ca. 2000€/Jahr (habe keine extra SVA-Versicherung) verdiene und mit 1. knapp über 11000€/Jahr, also zusammen ca. 13000€/Jahr, bezahle ich für den gesamten (Netto-)Betrag die 25% Einkommensteuer und muss am Ende des Jahres eine Erklärung für ca. 500€ (13000-11000=2000 * 0,25 = 500) ausfüllen? Oder werden die 730€ zusätzlich noch von den knapp 2000 für die Kinderbetreuungs-Tätigkeiten abgezogen?
- Falls ich durch 2. unter 730€/Jahr verdiene, bezahle ich nur für die ca. 11200-11000=200€ Einkommenssteuer (also 200*0,25 = 50€), richtig?

Andreas Hofer4
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von Andreas Hofer4 » 28.03.2018, 11:24

Bemessungsgrundlage für die ESt/Lst ist nicht "netto" sondern "Brutto minus Sozialversicherung" - ist am Monatslohnzettel ersichtlich. Sonderzahlung (13./14.) zählt nicht dazu.
Die Freigrenze von 730,-- wird nicht abgezogen, wenn diese überschritten wird, sondern bei Überschreitung ist der gesamte Betrag est-pflichtig. Bei unterschreiten der Grenze bleibt der gesamte Betrag unberücksichtigt. D.h. eine EST-Erklärung brauchen sie nur zu machen, wenn ihr Zuverdienst die 730 Euro-Grenze überschreitet. Die Einkommensteuer aus ihrer unselbstädnigen Tätigkeit ("Lohnsteuer") wird vom Dienstgeber abgeführt.

schanzenpeter
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von schanzenpeter » 28.03.2018, 17:06

Ich babe dazu eine Frage:
Ist es nicht so, dass die SV vom monatlichen Einkommen berechnet wird und nicht vom Jahreseinkommen dividiert durch 12?
Also ein Monat über der Geringfügigkeit, im nächsten Monat darunter ergibt fürs erste Monat sehr wohl SV-Pflicht?
Bitte um Klarstellung, wenn ich unrecht habe.

Andreas Hofer4
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Re: Angestellt & "geringfügig" selbstständig

Beitrag von Andreas Hofer4 » 30.03.2018, 12:00

im ASVG gibt es die monatliche Geringfügigkeitsgrenze im GSVG (selbständige/Gewerbetreibende) wird nur die Jahresgrenze herangezogen (Einkünfte lt. Einkommensteuerbescheid)

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