Generalklausel für Überstunden in dieser Form zulässig?
Verfasst: 24.02.2018, 15:31
Ich arbeite seit jahren 20-30% über der Normalarbeitszeit u bekomme dafür ein fixiertes Grundgehalt.
Die Klausel in meinem Dienstvertrag lautet:
„Mit Auszahlung des genannten monatlichen Bruttogehalts sind alle Leistungen des Dienstnehmers abgegolten, welche in der Normalarbeitszeit und darüber hinaus erbracht werden.“
Ist diese Klausel zulässig, oder wären/sind die geleisteten Überstunden allfällig zusätzlich zu bezahlen u evtl. sogar rückwirkend einklagbar!?
Danke für eine/eure Rechtsmeinung!
MH
Die Klausel in meinem Dienstvertrag lautet:
„Mit Auszahlung des genannten monatlichen Bruttogehalts sind alle Leistungen des Dienstnehmers abgegolten, welche in der Normalarbeitszeit und darüber hinaus erbracht werden.“
Ist diese Klausel zulässig, oder wären/sind die geleisteten Überstunden allfällig zusätzlich zu bezahlen u evtl. sogar rückwirkend einklagbar!?
Danke für eine/eure Rechtsmeinung!
MH