Ich arbeite seit jahren 20-30% über der Normalarbeitszeit u bekomme dafür ein fixiertes Grundgehalt.
Die Klausel in meinem Dienstvertrag lautet:
„Mit Auszahlung des genannten monatlichen Bruttogehalts sind alle Leistungen des Dienstnehmers abgegolten, welche in der Normalarbeitszeit und darüber hinaus erbracht werden.“
Ist diese Klausel zulässig, oder wären/sind die geleisteten Überstunden allfällig zusätzlich zu bezahlen u evtl. sogar rückwirkend einklagbar!?
Danke für eine/eure Rechtsmeinung!
MH
Generalklausel für Überstunden in dieser Form zulässig?
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- Registriert: 07.09.2007, 11:52
Re: Generalklausel für Überstunden in dieser Form zulässig?
Ich nehme an, dass ihr Dienstverhältnis einem Kollektivvertrag und damit einem Mindestlohn unterliegt und sie wahrscheinlich eine Überzahlung dieses Mindestlohnes haben. Finden ihre Überstunden (samt Zuschlägen) in dieser Überzahlung nicht Platz, dann steht ihnen der darüberhinausgehende Betrag zu. Es darf durch solche Vereinbarungen zu keiner Unterzahlung unter den Mindestlohn kommen, vereinfacht gesagt.
In Summe ist die Thematik natürlich komplexer, da auch darauf zu achten, ob "Überstunden" auch echte Überstunden sind, oder ob es flexible Arbeitszeitmodelle gibt usw.
In Summe ist die Thematik natürlich komplexer, da auch darauf zu achten, ob "Überstunden" auch echte Überstunden sind, oder ob es flexible Arbeitszeitmodelle gibt usw.
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