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Kinderfreibetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung 2017

Verfasst: 21.02.2018, 12:43
von Gupslinger
Guten Tag,

ich mache zum ersten Mal die Arbeitnehmerveranlagung von meinem Lebensgefährten und verstehe offenbar etwas falsch. Er hat gut verdient im Jahr 2017, daher auch einiges an Lohnsteuer bezahlt. Wenn ich bei ihm den Kinderfreibetrag (zB die 440 Euro) ankreuze, wird der "auszuzahlende Betrag" laut der Vorberechnung nur um 140 erhöht. Wenn ich statt bei ihm die 440 Euro bei mir eingebe, sind es nur mehr 75 Euro. Ich dachte immer, der Freibetrag sei ein Fixbetrag, welcher ausbezahlt wird? Oder versteh ich das falsch?

Danke im Voraus

Re: Kinderfreibetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung 2017

Verfasst: 21.02.2018, 16:00
von schanzenpeter
Der Kinderfreibetrag vermindert die Bemessungsgrundlage. Also nicht die 440,00 werden ausbezahlt, sondern um 440,00 vermindert sich die Bemessungsgrundlage, von der die Lohnsteuer berechnet wird. Es ist, als ob er um 440,00 weniger verdient hätte. Zahlt also jemand 42% Lohnsteuer, wirkt sich das besser aus, als bei jemand, der nur 25% Lohnsteuer zahlt, weil er weniger verdient hat. Ich hoffe, ich hab das verständlich geschrieben.
Wenn beide Eltern den Freibetrag geltend machen, dann beträgt er je 300,00.
Aber achtung, die ganzen 440,00 stehen nur dann zu, wenn der Antragsteller keine Alimente für das Kind erhält.

Re: Kinderfreibetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung 2017

Verfasst: 23.02.2018, 18:23
von Gupslinger
vielen Dank für die informative Antwort. Damit haben Sie mir sehr geholfen, habe das Thema offenbar völlig falsch verstanden.